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Die neue Ökodesign Verordnung (ESPR) verändert grundlegend, wie Produkte in der EU gestaltet, hergestellt, verwendet und entsorgt werden sollen. Ziel ist nicht nur Energieeffizienz, sondern eine echte Kreislaufwirtschaft: längere Lebensdauer, bessere Reparierbarkeit, höherer Rezyklateinsatz und geringere Umweltbelastung entlang der gesamten Supplychain.

Referentin steht neben einer Präsentationsfolie mit der Überschrift 'Ökodesign - Was ist eigentlich das Ziel?'

Was die Verordnung abdeckt – mehr als nur Energie

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Anders als frühere Ökodesign-Regelungen, die auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt waren, umfasst die neue Verordnung grundsätzlich alle physischen Produkte und Zwischenprodukte mit wenigen Ausnahmen (z. B. Lebensmittel, Futtermittel, Medizinprodukte, Fahrzeuge).

Statt sich nur auf CO2 oder Energieeffizienz zu beschränken, definiert die EU 16 Produktaspekte, aus denen konkrete Anforderungen abgeleitet werden. Grob lassen sich diese Anforderungen in zwei Typen unterteilen:

Screenshot der Folie '... wohin die ESPR will' mit 16 Produktaspekten

Ökodesign Forum: Wer macht die Regeln konkreter?

Die praktische Ausgestaltung erfolgt nicht in der Verordnung selbst, sondern schrittweise über delegierte Rechtsakte. Kernorgan für Beratung und Ausarbeitung ist das Ökodesign Forum. Dort arbeiten zwei Gruppen mit:

Das Forum priorisiert Produktgruppen, entwickelt detaillierte Anforderungen und bewertet bestehende Branchen-Selbstverpflichtungen. Für KMU soll das Forum Informations- und Unterstützungsangebote bereitstellen. Teilnehmen ist weiterhin möglich, da das Forum kontinuierlich neu besetzt wird.

Präsentationsfolie 'Ökodesign-Forum' auf Bildschirm, Sprecherin rechts im Bild

Erster Arbeitsplan: Priorisierte Produkte und Tempo

Im ersten dreibisfünfjährigen Arbeitsplan hat das Forum sechs Produktgruppen priorisiert, die sowohl hohen Umwelteinfluss als auch großes Kreislaufpotenzial haben:

Die EU-Kommission plant, pro Jahr zwei bis drei delegierte Rechtsakte zu veröffentlichen. Nach Veröffentlichung gibt es in der Regel eine Übergangszeit von 18 Monaten bis zur Umsetzung.

Folie '6 priorisierte Produktgruppen' mit Liste Textilien, Möbel, Reifen und zugehörigen Bildern

Horizontale Anforderungen

Weil viele Produkte (insbesondere energieverbrauchsrelevante) gemeinsame Herausforderungen haben, enthält der Arbeitsplan auch horizontale Anforderungen. Diese betreffen zunächst Reparierbarkeit, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit.

Präsentationsfolie '6 priorisierte Produktgruppen' links mit zusätzlichem Punkt 'Horizontale Anforderungen - Reparierbarkeit (2027)'; Referentin steht rechts neben dem Bildschirm.

Digitaler Produktpass: Pflichtinformation mit Zugriffskonzept

Der digitale Produktpass (DPP) wird zum zentralen Mittel für Informationsanforderungen. Zwei Dimensionen sind zu unterscheiden:

Wichtig: Es gilt das Need-to-know-Prinzip. Nicht alle Akteure erhalten Zugriff auf alle Informationen; nur diejenigen, die die Daten zweckmäßig nutzen können, bekommen entsprechende Rechte. Außerdem wird es ein zentrales EU-Register mit Produktidentifikatoren und unabhängige DPP-Anbieter geben, die interoperabel arbeiten müssen.

Konkreter Usecase: Möbel – mögliche Anforderungen

Als Beispiel zeigt eine Studie des Joint Research Centre, wie Anforderungen für Möbel aussehen könnten. Die Vorschläge sind noch nicht verbindlich, geben aber einen guten Eindruck:

Timeline: Wichtige Meilensteine

Die ESPR ist bereits in Kraft. Wichtige Zeitpunkte im Fahrplan sind:

  1. Ende dieses Jahres: technische Details zum digitalen Produktpass erwartet.
  2. Ab nächstem Jahr: erste delegierten Rechtsakte für priorisierte Produktgruppen (Eisen und Stahl zuerst, dann horizontale Reparierbarkeitsanforderungen, Textilien, Reifen, Aluminium).
  3. 2028: Zwischenfazit des Arbeitsplans mit Review und möglicher Neuaufnahme weiterer Produkte (z. B. Schuhe).
  4. Bis 2030 und darüber hinaus: Aufnahme weiterer komplexer Gruppen wie Chemikalien (Polymere, Additive) in nachfolgenden Arbeitsplänen.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Die Verordnung betrifft Hersteller und Importeure direkt: Konformitätspflichten, Nachweispflichten und Anpassungen an Beschaffungsanforderungen (z. B. öffentliche Beschaffung) werden kommen. Einige einfache, praxisorientierte Schritte, um vorbereitet zu sein:

Fazit

Die Ökodesign Verordnung ist ein ambitioniertes Instrument zur Transformation hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Sie verlangt sowohl technische Anpassungen als auch organisatorische Vorbereitung. Kurzfristig zahlt sich eine strukturierte Datenaufnahme und die Vorbereitung auf den digitalen Produktpass aus. Mittelfristig gewinnen Unternehmen, die Produkte reparierbar, modular und mit hohem Rezyklatanteil gestalten, Wettbewerbsvorteile — nicht nur gegenüber Regulierungsanforderungen, sondern auch im Markt.

Beginnen Sie jetzt mit der Bestandsaufnahme, priorisieren Sie kritische Produktgruppen und planen Sie die Integration des digitalen Produktpasses. Die nächsten Jahre bringen delegierte Rechtsakte mit detailreichen Anforderungen — wer frühzeitig handelt, kann diese als Chance für Innovation und Differenzierung nutzen.