Circulaya
„Grüne“ Werbeaussagen sind für viele Unternehmen längst Teil der Außendarstellung. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Marketingformulierung und rechtliche Anforderungen nicht zusammenpassen. Genau hier setzt EmpCo an: Es geht um besseren Schutz gegen unlautere Praktiken durch verbindlichere Regeln und mehr Transparenz bei Umweltbehauptungen. Für Unternehmen heißt das: Aussagen müssen präzise sein, belegt werden können und dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen.
Dieser Leitfaden ordnet die Umsetzung in Deutschland ein (mit Fokus auf UWG) und zeigt, welche Arten von Umweltaussagen nach der neuen Logik verboten sind und welche zulässigen Wege es gibt, um rechtssicherer zu kommunizieren. Besonders relevant ist das für Firmen der Kunststoffbranche, die häufig mit Themen wie Rezyklat, CO2-Reduktion, Zertifikaten, Recycling-Zielen oder Klimaneutralitätsversprechen arbeiten.

Was bedeutet EmpCo im Kern?
EmpCo zielt darauf ab, Verbraucher bei Entscheidungen für den ökologischen Wandel stärker zu schützen. Die Grundlage: Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Gleichzeitig müssen Gewerbetreibende die dafür nötigen Informationen bereitstellen.
Wichtig für die Praxis: EmpCo ist kein eigenständiges Regelwerk, sondern setzt auf bestehenden EU-Richtlinien auf. Für die Umsetzung in Deutschland steht dabei besonders die Erweiterung im Umfeld des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Fokus.
Warum betrifft EmpCo Unternehmen mit Umweltkommunikation konkret?
Der Hintergrund ist, dass viele Umweltbehauptungen im Markt irreführend sind oder der Nachweis fehlt. Dadurch kann sich das Risiko verschärfen, dass Aussagen als Täuschung oder fehlende/ unzureichende Informationen bewertet werden. In der Konsequenz wird Umweltwerbung stärker an Definitionen, Begrenzungen und Überprüfbarkeit gebunden.
Für die Kunststoffbranche ist das besonders spürbar, weil Kommunikation oft auf vergleichsweise einfache Claims setzt (z.B. „klimaneutral“, „CO2 kompensiert“, „grün“, „klimafreundlich“, „Green“-Slogans). Genau diese Muster werden rechtlich relevanter.
UWG als zentrale Schiene: Wie sich EmpCo in Deutschland auswirkt
Das UWG gibt es seit 2010. Sein Hauptziel ist die Sicherung eines unverfälschten Wettbewerbs. Für EmpCo wird das Umfeld erweitert, indem Täuschungen durch Umweltaussagen stärker berücksichtigt werden.
Zwei zentrale Begriffe: Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussage
Damit klar ist, welche Aussagen gemeint sind, werden im Regelungsumfeld zwei Definitionen als besonders relevant herausgestellt:
- Nachhaltigkeitssiegel: Ein freiwilliges Vertrauenssiegel, das gegenüber Verbrauchern ökologische oder soziale Merkmale hervorheben soll. Dabei ist für die Praxis wichtig: Das trifft primär B2C, kann aber durch Sichtbarkeit auch B2B-Anwendungsfälle berühren.
- Umweltaussage: Jede freiwillige Aussage, die im Kontext einer geschäftlichen Handlung Umweltvorteile ausdrücklich oder stillschweigend darstellt. Diese Definition ist bewusst breit gefasst. Selbst Hinweise, die über Begriffsteile wie „Green“, „Eco“ oder „Bio“ im Namen wirken, können als Umweltaussage verstanden werden und müssen dann entsprechend eingeordnet werden.

Was wird mit EmpCo bei Umweltwerbung besonders kritisch?
Die neue Logik baut weniger auf Einzelfallgefühl, sondern stärker auf klaren Kategorien und Verboten. Besonders problematisch werden Umweltaussagen, die nicht nachweisbar sind, die Reichweite unklar lassen oder die Verbraucher in die Irre führen.
Grundprinzip: Allgemeine, unklare Claims verlieren stark an Boden
Das gilt vor allem für allgemein gehaltene Sätze wie „gut fürs Klima“ oder ähnliche Formulierungen. Solche allgemeinen Aussagen sind nicht mehr einfach „erlaubt, wenn es irgendwie stimmt“. Stattdessen braucht es entweder:
- eine nachweisbare, anerkannte sehr gute Umweltleistung im rechtlichen Sinne (zum Beispiel über bestimmte Gütezeichen oder öffentliche Standards), oder
- eine spezifische, klar nachprüfbare Umweltaussage, die sich auf konkrete Kennzahlen oder überprüfbare Bedingungen stützt.
Konkrete Verbote und typische No-Gos: Checkliste für Marketing und Etikett
Im Umfeld der neuen Umsetzung werden mehrere Kategorien von Umweltaussagen als grundsätzlich irreführend eingestuft. Das sind die häufigsten Stolpersteine:
1) Nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussagen
Formulierungen wie „klimafreundlich“, „grüne Alternative“ oder „gut fürs Klima“ fallen unter die kritischste Kategorie, wenn sie nicht über die passenden Nachweise und Standards abgesichert sind.
Praxisweg: Entweder auf ein anerkanntes Gütezeichen/Label setzen oder die Aussage in eine spezifische Kennzahl übersetzen.
2) Unklare oder unwahre Reichweite von Umweltvorteilen
Problematisch ist, wenn Unternehmen eine Zahl nennen, aber nicht eindeutig ist, woher und in welchem Umfang sie stammt. Beispiele aus der Logik:
- Ein unternehmensweiter Wert wird auf ein konkretes Produkt übertragen, obwohl die Produktbilanz deutlich anders ist.
- CO2-Reduktionen werden genannt, aber nicht transparent eingeordnet (z.B. in welchem Bereich, in welcher Phase oder nach welchem Scope-Ansatz).
Praxisweg: Reichweite und Dimension der Aussage müssen klar sein. Sonst entsteht der Eindruck einer Aussage, die so nicht stimmt.
3) Unwahre Angaben zu Reparierbarkeit und Haltbarkeit
Auch bei „Hält lange“ oder „leicht reparierbar“ wird es streng. Verboten sind nicht nur Fantasieversprechen, sondern auch die gegenteilige Richtung: Wenn eine Aussage zu kurz oder zu lang ist, die reale Lebensdauer oder Reparaturintervalle aber nicht passen.

4) Werbung mit irrelevanten Vorteilen
Wenn ein „Vorteil“ nicht aus Produkt oder Geschäftstätigkeit hervorgeht, sondern bereits gesetzlich gilt oder ohnehin verpflichtend ist, kann das als irrelevante bzw. irreführende Werbung bewertet werden.
Praxisweg: Prüfen, ob der Vorteil wirklich aktiv aus der Tätigkeit resultiert oder nur eine Pflichteigenschaft ist.
5) Nachhaltigkeitssiegel und siegelähnliche Kennzeichnungen ohne echtes, festes Zertifizierungssystem
Nicht nur echte Siegel sind relevant, sondern auch siegelähnliche Darstellungen, insbesondere wenn sie nicht auf einem anerkannten System beruhen oder wie ein „Green“-Label wirken, ohne dass eine belastbare Grundlage besteht.
Als Orientierung wird hervorgehoben:
- Verlässliche Zertifizierung ist entscheidend (z.B. bei Gütezeichen, die unabhängig prüfen und verifizieren).
- Eigenlabel kann unter engen Bedingungen möglich sein, wenn es für Mitbewerber offen zugänglich ist.
- Visuelle Elemente wie „grünes Blatt“, „Wassertropfen“ oder „Kreislaufsymbole“ neben einer Umweltbotschaft können bereits als Nachhaltigkeitssiegel verstanden werden, wenn sie siegelähnlich wirken.

6) Aussagen zur Treibhausgas-Kompensation
Ein besonders klares No-Go: Klimakompensation wird als verboten behandelt. Das betrifft sowohl konkrete Kompensationsbotschaften als auch Sätze wie „CO2 kompensiert“ oder „klimaneutral durch Kompensation“.
Wichtig für die Formulierung: Der Begriff „klimaneutral“ ist nicht pauschal verboten. Entscheidend ist, wie Klimaneutralität begründet und belegt wird.
Praxisweg laut Logik der Regelung: Klimaneutralität kann nur in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn sie durch den Ansatz untermauert werden kann, der im Kern auf einer nachgewiesenen Nullbilanz beruht (es wird im Kontext von LCA-Ansätzen und negativen Emissionen gesprochen). Kompensationsargumente sind dabei keine tragfähige Basis.
7) „Künftige Umweltleistung“ ohne belastbaren Umsetzungsplan
Viele Unternehmen kommunizieren Ziele wie „bis 2030“ oder „wir werden klimaneutral“. Auch hier gilt: Künftige Umweltleistungen sind nur dann rechtlich sauber, wenn der Anspruch in eine überprüfbare Struktur überführt wird.
Aus den Anforderungen ergeben sich insbesondere folgende Mindestpunkte:
- Detaillierter Plan zur Zielerreichung
- realistisch und zeitgebunden
- messbare Erfolgsindikatoren
- ausreichende Ressourcen/Finanzierung sind eingeplant
- der Plan muss öffentlich zugänglich sein (zum Beispiel über QR-Code oder Link)
- zusätzlich ist eine externe Validierung erforderlich, nicht nur eine interne Experteneinschätzung
- die Validierung/Bestätigung soll auch kommuniziert werden
Das betrifft nicht nur CO2-Ziele, sondern auch Recycling-Ziele (z.B. „bis 2030 wollen wir X Prozent Rezyklateinsatz“).

Welche Formulierungen sind typischerweise eher zulässig?
Auch wenn die Details je nach Ziel und Nachweis variieren, gibt es eine praktische Grundlinie:
- Statt allgemeiner Klima-Slogans: spezifische, klar belegbare Aussagen mit eindeutiger Reichweite.
- Statt „wir sind klimaneutral“ ohne Begründung: nur dann, wenn die Voraussetzungen und der Belegansatz dazu passen.
- Statt unkonkret „ab morgen besser“: bei künftigen Zielen Plan, Zeitachse, Indikatoren und Validierung.
- Bei Siegeln: nur Systeme, die auf einem tragfähigen Zertifizierungskonzept beruhen oder Eigenlabel-Logik erfüllen.
Für die Praxis ist außerdem relevant, dass viele erlaubte Aussagen dort sauberer wirken, wo sie auf demselben Medium erläutert sind. So wird etwa hervorgehoben, dass ein 40-seitiger Umsetzungsplan nicht sinnvoll „auf eine Verpackungsfläche gequetscht“ werden kann, aber ein QR-Code oder Link die Planbereitstellung abbilden kann.
Umstellung in der Praxis: So gehen Sie Ihre Umweltkommunikation systematisch an
Wenn Marketing, Vertrieb und Produktkommunikation an Umweltclaims arbeiten, hilft ein strukturierter Review. Folgender Prozess ist besonders geeignet, um schnell die größten Risiken zu finden:
-
Bestandsaufnahme
Alle Stellen sammeln, an denen Umweltaussagen erscheinen: Verpackung, Website, Kataloge, technische Datenblätter, Nachhaltigkeitsberichte, Präsentationen, Social-Media-Assets.
-
Kategorisierung nach Claim-Typ
Jede Aussage einer Kategorie zuordnen: allgemeine Klimabotschaft, konkrete Kennzahl, Siegel/siegelähnliches Label, Reparierbarkeit/Haltbarkeit, Kompensation, künftige Umweltleistung.
-
Nachweis und Reichweite prüfen
Für Zahlenwert-Aussagen prüfen: Ist die Reichweite wirklich deckungsgleich mit dem, was auf dem Produkt beworben wird? Sind Scope- oder Zuständigkeitsdimensionen transparent?
-
Validierung und Planbarkeit sichern
Bei künftigen Umweltleistungen: Gibt es den detaillierten Plan, zeitliche Einordnung, Erfolgsindikatoren, öffentlich zugängliche Dokumentation und externe Validierung?
-
Siegel entlarven
Visuelle Elemente und Claim-Umfelder prüfen: Wirkt etwas wie ein Siegel, auch wenn es kein echtes Zertifikat ist? Welche Grundlage existiert?
-
Kommunikations- und Medienkonsistenz
Wenn Erklärung und Aussage getrennt sind, prüfen: Ist das rechtlich abgedeckt und plausibel im Rahmen der Anforderungen (z.B. direkt am Medium oder über QR-Code bei Plänen)?
-
Umsetzung und Anpassung
Werbematerial anpassen, fehlerhafte Claims entfernen und interne Prozesse so aufsetzen, dass zukünftige Aussagen vor Freigabe geprüft werden.
Als praktische Datengrundlage wird im Umfeld der Anforderungen besonders der Nachhaltigkeitsbericht als Quelle für konsistente Aussagen genannt. Zusätzlich können Product Carbon Footprints oder vergleichbare Fußabdruck-Ansätze helfen, Zertifikate und Aussagen zu fundieren.
Häufige Fehler: So vermeiden Sie teure Rechtsrisiken
Fehler 1: „Wenn es gut gemeint ist, ist es schon okay“
Umweltwerbung wird an rechtliche Kategorien geknüpft. Gute Absicht ersetzt keine Nachweislogik, keine Reichweitenklarheit und keine richtige Einordnung von Kompensation oder Siegeln.
Fehler 2: Unternehmenswerte statt Produktaussage
Wenn Kennzahlen auf Produktverpackung stehen, müssen sie auch für das konkrete Produkt im beworbenen Umfang gelten. Andernfalls entsteht das Risiko einer unwahren Angabe zur Reichweite.
Fehler 3: Kompensation „hinterher“ umformulieren
Das Problem bleibt, wenn Kompensation inhaltlich beteiligt ist, auch wenn die Formulierung abweicht. Prüfen Sie daher nicht nur den Wortlaut, sondern den Mechanismus der Aussage.
Fehler 4: Ziele ohne validierten Plan kommunizieren
„Bis 2030 erreichen wir…“ ist nur dann belastbar, wenn Plan, Ressourcen, Zeitachse, Indikatoren, öffentliche Zugänglichkeit und externe Validierung erfüllt sind.
Ab wann gilt das und was bedeutet das für laufende Produkte?
Die Anforderungen werden mit Wirkung ab 27.09. verortet. In der Logik wird außerdem darauf hingewiesen, dass keine Abverkaufsfrist vorgesehen ist. Das bedeutet: Wenn Produkte mit falschen Aussagen noch im Umlauf sind, kann eine schnelle Anpassung nötig sein. Im schlimmsten Fall kann auch die Vernichtung in Betracht kommen.
Als Ausweg wird im Kontext von Zeitdruck die Idee der unbilligen Härte vor Gericht angesprochen, wobei es um die Argumentation geht, dass eine Umetikettierung innerhalb des Zeitplans nicht möglich war. Diese Option bleibt jedoch mit Rechtsunsicherheit behaftet.

Kurzer Takeaway: So machen Sie Umweltaussagen „auditierbar“
EmpCo in Kombination mit der Umsetzung über das UWG lässt sich in eine klare Praxisregel übersetzen:
- Allgemeine Klima-Slogans nur, wenn Sie in die passende Nachweiskategorie fallen.
- Spezifische Aussagen müssen Reichweite, Dimension und Grundlage eindeutig abbilden.
- Siegel und siegelähnliche Logos brauchen ein tragfähiges Zertifizierungssystem, nicht nur „grünes Design“.
- Kompensation als Mechanismus ist besonders kritisch.
- Künftige Ziele brauchen Plan, Zeitachse, Indikatoren, Ressourcen, öffentliche Zugänglichkeit und externe Validierung.
Next Steps: Was Sie jetzt als Nächstes tun sollten
- Starten Sie einen Claim-Review für alle relevanten Medien (Verpackung, Website, Vertriebsmaterial).
- Priorisieren Sie die höchsten Risiko-Kategorien: Siegel/siegelähnliche Claims, Kompensation, allgemeine Klima-Slogans und künftige Ziele ohne validierten Plan.
- Richten Sie einen Freigabeprozess ein, der jede Umweltaussage auf Definition, Nachweis und Reichweite prüft.
Wenn Sie in der Kunststoffbranche mit Kreislaufwirtschaft, Rezyklatanteilen und Nachhaltigkeitskommunikation arbeiten, lohnt sich besonders, Aussagen aus vorhandenen Datengrundlagen wie Nachhaltigkeitsbericht oder Product Carbon Footprints abzuleiten. So wird die Kommunikation konsistenter und besser überprüfbar.
Hinweis
Diese Darstellung ist eine praxisorientierte Einordnung der im Kontext genannten Regelungslogik. Für verbindliche Entscheidungen sollten Sie die konkrete Rechtslage und Ihre individuellen Formulierungen im Detail prüfen lassen.

Sustainable & Compliance Packaging!
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"Dieser Artikel basiert auf der Transkription eines YouTube-Videos, das ich für thematisch interessant halte. Die darin wiedergegebenen Informationen und Meinungen stammen ausschließlich vom ursprünglichen Sprecher und entsprechen nicht notwendigerweise meiner eigenen Position."
Plastik bleibt nicht unsichtbar. Plastik bringt Chemikalien in unsere Luft, unser Wasser und in unseren Körper. Und Washington State Department of Ecology? Diskutiert Chemikalien in Kunststoffen in diesem Webinar.

Wer sagt, dass wir Plastik einfach recyceln können?
Wer glaubt, Recycling löst das Problem, übersieht die Chemikalienfrage. Recycling reduziert sicherlich Abfallmengen – es beseitigt jedoch nicht automatisch die Belastung durch die tausenden Zusätze in Kunststoffen: Phthalate, Bisphenole, bromierte Flammschutzmittel, PFAS und viele weitere Wirkstoffe verbleiben in Produkten, können bei Produktion, Nutzung oder beim Recycling freigesetzt werden und gelangen so in Luft, Wasser und Nahrung. Diese Stoffe sind mit hormonellen Störungen, Entwicklungs‑ und Immunschäden sowie chronischen Erkrankungen verbunden; kurz: Entscheidungen, die heute getroffen werden, bestimmen Gesundheit und Kosten für Jahrzehnte. Washington State geht deshalb über Lippenbekenntnisse hinaus: Das Programm „Safer Products for Washington“ identifiziert prioritäre Produkte (z. B. PVC/PVDC‑Verpackungen), schränkt problematische Chemie ein und fördert sichere Alternativen (weitere Infos). Während manche Regionen noch diskutieren, müssen Hersteller, Einkäufer und Regulierer Stoffinventuren, Ersatzstoffbewertungen und Umstellungspläne vorantreiben, um regulatorische Risiken zu verringern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Kurz gesagt: Recycling ist wichtig — aber ohne toxikologische Kontrolle und proaktive Substitutionsstrategien bleibt das Problem bestehen.
Kontrast: Reden versus Handeln
Viele in der Branche diskutieren noch; Washington State geht einen Schritt weiter und setzt konkrete Grenzen: Das „Safer Products for Washington“-Programm benennt Prioritätsprodukte, fordert Stofftransparenz und beschränkt gezielt Chemikalien in Verpackungen und Konsumgütern. Besonders PVC und PVDC in Lebensmittel‑ und Konsumverpackungen stehen im Fokus, weil sie häufig toxische Monomere und Additive enthalten und entlang ihres Lebenszyklus Menschen und Umwelt belasten. Behörden prüfen nicht nur Einzelfall‑Verbote, sondern zunehmend Klasseneinschränkungen, die verhindern sollen, dass ein problematischer Stoff einfach durch einen ähnlich gefährlichen Ersatz ersetzt wird.
Unternehmen reagieren unterschiedlich: Einige beginnen freiwillig, Ersatzstoffe zu testen und Lieferketten zu prüfen, andere verlangsamen Investitionen, weil regulatorische Unsicherheit Kosten und technische Umstellungen mit sich bringt. Behörden hingegen treiben Prozesse voran—mit Risiko‑ und Alternativbewertungen, Meldepflichten, Übergangsfristen sowie Fördermaßnahmen für Umstellungen. Das Ergebnis ist ein wachsender Druck auf Hersteller, schon heute Stoffinventuren, toxikologische Bewertungen und belastbare Substitutionspläne vorzulegen, um regulatorische und finanzielle Risiken zu minimieren.
Für die Praxis bedeutet das: Wer frühzeitig reagiert, kann Marktanteile gewinnen und teure Nachrüstungen vermeiden. Notwendig sind transparente Materiallisten, geregelte Testverfahren für Ersatzstoffe, Partnerschaften mit Lieferanten sowie Investitionen in sichere Barrierematerialien und Recyclingpfade, die keine toxischen Rückstände in den Kreislauf eintragen. Washington zeigt, wie Politik und Regulierung echten Wandel erzwingen können—nicht durch Lippenbekenntnisse, sondern durch zielgerichtete Vorgaben, Unterstützung für Umstiege und die Möglichkeit, ganze Chemieklassen zu adressieren.

Konkrete Fakten und messbare Zahlen
- 16.000+ bekannte Chemikalien können in Kunststoffen vorkommen.
- Produktion stieg von 2 Megatonnen (1950) auf 475 Megatonnen (2022).
- Prognose: über 1.200 Megatonnen bis 2060.
- Ökonomische Schätzung für die USA: 436 Mrd. bis 1,1 Bio. USD jährliche Kosten.
- Über 370.000 Menschen leben im 3-Meilen-Radius zu Vinylchlorid-Standorten.
- Studie: Fast 70 % untersuchter Biokunststoffe enthielten toxische Zutaten.

Warum das Problem komplexer ist als eine Mülltonne
Kunststoff kann ein komplexes Gemisch sein: ein Cocktail aus beabsichtigten Zusatzstoffen (Weichmachern, Flammschutzmitteln, Stabilisatoren, Farbstoffen, Antioxidantien), nicht beabsichtigten Stoffe (unintentional) und Rückständen von Monomeren und industriellen Verunreinigungen sowie aufgenommenen Schadstoffen aus der Umwelt. Hinter einem scheinbar einfachen Verpackungsfilm verbergen sich hunderte einzelne Chemikalien — von Phthalaten und Bisphenolen über bromierte Flammschutzmittel bis hin zu PFAS oder Rückständen wie Vinylchlorid — die unterschiedliche Eigenschaften und Risiken haben.
Die Gefahren entstehen nicht nur bei einem einzigen Schritt, sondern entlang des gesamten Lebenszyklus: Bei der Rohstoffgewinnung und Fracking entstehen Emissionen und Unfälle; in der Produktion treten Arbeiter‑ und Anwohnerexpositionen sowie schädliche Nebenprodukte auf; im Gebrauch können additive Stoffe in Lebensmittel, Luft und Hausstaub übergehen und so in den menschlichen Körper gelangen; beim Recycling werden unerwünschte Stoffe in recycelte Materialien übertragen und können so in neuen Produkten wieder auftauchen; bei der Verbrennung oder unsachgemäßen Entsorgung entstehen toxische Verbrennungsprodukte wie Dioxine und saure Abgase.
Hinzu kommt die physikalische Gefahr: Mikro‑ und Nanoplastikpartikel funktionieren als Träger für Schadstoffe, können selbst Entzündungsreaktionen und Zellstress auslösen und Schadstoffe weitertransportieren. Nicht zuletzt sind gesundheitliche und soziale Folgen ungleich verteilt — Anwohner nahe Produktionsstätten und Müllverarbeitungsanlagen tragen oft die höchsten Belastungen, was das Problem auch zu einer Frage von Umweltgerechtigkeit macht.
Deshalb reicht ein Blick in die Mülltonne nicht aus. Wir brauchen eine Lebenszyklus‑Perspektive, Transparenz über Inhaltsstoffe, zuverlässige Stoffinventuren und regulative Maßnahmen, die nicht nur einzelne Substanzen, sondern ganze riskante Chemikalienklassen adressieren, um Expositionen systematisch zu reduzieren.

Vier Hauptklassen von ‚Problem‘-Chemikalien
- Phthalate: hormonell wirksam, verbinden Duftstoffe und machen Vinyl weich.
- Bisphenole (z. B. BPA/BPS): endokrine Aktivität, neuro- und reproduktionstoxisch.
- Bromierte Flammschutzmittel: persistente Neurotoxine, finden sich in recyceltem Plastik.
- PFAS (Per- und polyfluorierte Stoffe): „Forever Chemicals“, krebserregend und lebenslange Belastung.

Micro- und Nanoplastik: Unsichtbar, aber wirkungsvoll
Microplastik findet sich in Wasser, Luft und Nahrungsmitteln. Aufnahme erfolgt hauptsächlich durch Essen und Atmen. Studien verbinden Partikel mit Entzündungen, Zellstress und Auswirkungen auf Herz, Lunge und Verdauung. Microplastik fungiert zudem als Träger für PFAS, Schwermetalle und Pestizide.

Vorreiter und Lösungen: Was funktioniert?
Gouvernancestrategien und klare Produktanforderungen helfen. Washingtons „Safer Products for Washington„-Programm identifiziert sichere Alternativen und beschränkt Produkte nach Chemieklassen. Es benennt prioritäre Produktkategorien (etwa PVC/PVDC‑Verpackungen), fordert Transparenz in Form von Stoffinventuren, verlangt Risiko‑ und Alternativbewertungen und setzt Meldepflichten sowie Fristen für die Umstellung fest. Durch die Fokussierung auf Chemieklassen statt auf Einzelsubstanzen lassen sich sogenannte bedauerliche Substitutionen vermeiden – also das Ersetzen eines bekannten Schadstoffs durch einen sehr ähnlichen, gleichermaßen problematischen Ersatzstoff. Ergänzend bietet die Behörde technische Leitfäden, finanzielle Förderungen und Pilotprojekte, um Herstellern und Lieferanten den Übergang zu weniger riskanten Materialien zu erleichtern, und schafft damit Rechtssicherheit statt kurzfristiger Markthektik. Solche Governance‑Pakete verbinden Regulierung mit Unterstützung: sie ermöglichen Monitoring, Nachjustierung und öffentlich zugängliche Daten, reduzieren regulatorische und haftungsbezogene Risiken für Unternehmen und verringern langfristig Gesundheitsschäden und externe Kosten. Für die Praxis heißt das konkret: frühzeitig Stoffinventuren anlegen, Ersatzstoffbewertungen durchführen, Lieferkettenpartner einbinden und stufenweise Umstellungspläne umsetzen – so werden Recyclingströme entgiftet, Verbraucher geschützt und nachhaltige Marktchancen geschaffen.

Praktische Schritte für Entscheider und Macher
- Starten Sie mit einer Stoffinventur in Ihrem Packaging-Bereich. Brauchen Sie auch für die PPWR!
- Ersetzen Sie PVC/PVDC wo möglich durch sichere Barriere-Materialien. Nicht immer ganz einfach eine Ersatzmaterial zu finden und dann noch die ganzen Stabiltiätstest, die durchgeführt werden müssen! Kosten entstehen und zeitlicher Aufwand!
- Kommunizieren Sie mit ihren Lieferanten, die toxikologische Transparenz liefern sollen.
- Nutzen Sie staatliche Förderprogramme und Pilotprojekte.
Wer heute die Chemie in seinen Verpackungen neu denkt, ist morgen regulatorisch und ökonomisch im Vorteil.
Was Du jetzt tun kannst
Für Entscheider: Fordere eine Stoffinventur an. Setze kurz-, mittel- und langfristige Deadlines. Beispiel: 12 Monate für Ersatzplan, 36 Monate für vollständige Umstellung. Nutze Fördermittel und Partnerschaften.
Für Unternehmen: Biete eine Pilotlieferkette ohne PVC an. Messe Gesundheitseffekte und Kosten. Kommuniziere transparent an Kunden und Regulierer.
FAQ
Wie entferne ich Mikroplastik und Chemikalien aus meinem Körper?
Es gibt keine einfache „Entgiftungs“-Lösung für Mikropartikel. Reduziere Exposition sofort. Vermeide Einwegkunststoffe, trinke Leitungswasser nach Prüfung, reduziere verarbeitete Lebensmittel. Manche Chemikalien zeigen schnelle Abnahmen nach Expositionsstopp.
Sind Biokunststoffe eine sichere Alternative?
Nicht automatisch. Studien zeigen, dass bis zu 70 % getesteter Biokunststoffe toxische Inhaltsstoffe enthalten können. Entscheidend ist Materialprüfung, nicht nur das Label „bio“.
Ist Silikon unbedenklich als Alternative?
Silikone basieren auf Siloxanen. Einige Siloxane sind persistent und problematisch. Als Kochgeschirr ist Edelstahl oft die sicherere Wahl. Prüfe Produktdatenblätter und Regulierungslisten.
Welche Gesetzesinitiativen gibt es aktuell?
Viele Maßnahmen laufen auf Staatsebene. Beispiele sind New Yorks Packaging Reduction Act und Washingtons Safer Products Program. Auf Bundesebene sind Initiativen limitiert. Die UN-International Plastics Treaty-Verhandlungen betonen Gesundheit.
Wie kann mein Unternehmen konkret beginnen?
Beginne mit einer ganzheitlichen Verpackungsberatung. Entwickle ein Audit, setze messbare Ziele und Fristen. Priorisiere Reduktion vor Recycling. Nutze Ressourcen wie die PPWR-Analysen und Design4Recycling-Guides.
This article was created from the video Beyond Plastics Webinar: Toxic Chemicals in Plastics with the help of AI.
Eine aktuelle Studie von Interzero weist auf eine alarmierende Lücke hin: Bis 2030 fehlen in der EU rund eine Million Tonnen Post‑Consumer‑Rezyklat, das die Verpackungsindustrie braucht, um die Vorgaben der geplanten PPWR zu erfüllen. Diese Zahl ist kein abstraktes Szenario. Sie beschreibt eine reale Versorgungslücke, die jetzt schon spürbar ist und die Anbieter, Marken und Recyclingunternehmen vor harte Entscheidungen stellt.
Warum die Rezyklat‑Knappheit eine Dringlichkeit ist
Die PPWR legt verbindliche Recyclingquoten für Verpackungen fest. Ab 2030 müssen Marken und Händler bestimmte Anteile an Post‑Consumer‑Rezyklat (PCR) in ihren Verpackungen nachweisen. Trotzdem ist PCR heute bereits knapp, teuer und qualitativ nicht immer geeignet für Lebensmittelverpackungen oder anspruchsvolle Anwendungen. Die Gründe liegen auf mehreren Ebenen und verstärken sich gegenseitig:
- Unzureichende Sortier‑ und Recyclinginfrastruktur. Viele Anlagen sind nicht für hochwertige, homogene Inputströme ausgelegt. Das Ergebnis ist ein Rezyklat mit variabler Qualität.
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Hohe Prozesskosten und fehlende Preisprämien für hochwertige Sekundärrohstoffe bremsen Investitionen in Technologien, die bessere PCR‑Qualitäten liefern könnten.
- Marktdynamik und Verfügbarkeit. Einige ehemals genutzte Materialströme sind plötzlich nicht mehr verfügbar. Beispielhaft erwähnt wurde Milchflaschenmaterial aus dem Vereinigten Königreich, das nun im Inland bleibt.
- Produktdesign. Verpackungen werden oft so gestaltet, dass sie Recyclingprozesse erschweren. Verbundmaterialien, Beschichtungen und gemischte Substrate verschlechtern die Sortierbarkeit und Senken die Qualität des Rezyklats.
Was genau ist PCR und warum ist es knifflig?
Post‑Consumer‑Rezyklat ist ein Kunststoffgranulat, das aus dem Abfallstrom der Verbraucher gewonnen wird. Typische Quellen sind gelbe Tonnen oder gelbe Säcke, aber auch andere getrennte Rücklaufströme. Der Weg vom Abfall zum Regranulat umfasst Sortierung, Ballen, verschiedene Reinigungs‑ und Aufbereitungsschritte und schließlich Extrusion. Jeder dieser Schritte kann die Qualität beeinflussen.
Wenn der Input heterogen ist, entstehen Schwankungen in Farbe, Reinheit und technischen Eigenschaften. Das erschwert die Nutzung für anspruchsvolle Verpackungsanwendungen. Zudem war über Jahre der Virgin‑Kunststoff preisstabil und günstig. Für viele Verpackungshersteller fällt die Entscheidung wirtschaftlich aus: Virgin ist einfacher und planbarer.
Die Studie von Interzero: 1 Million Tonnen fehlen bis 2030
Die Studie quantifiziert eine Lücke, die viele Marktteilnehmer bereits spürten. Die eine Million Tonnen bezieht sich allein auf die Verpackungsindustrie und die durch die PPWR ausgelöste zusätzliche Nachfrage nach PCR. Die Zahl berücksichtigt heutige Marktverhältnisse, die Schließung kleiner Marktteilnehmer und die strukturellen Engpässe. Sie ist ein Weckruf: Wenn nichts passiert, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Versorgungsengpässe, Produktionsausfälle und eine Marktverzerrung zugunsten weniger, sehr gut aufgestellter Akteure.
Weshalb Strafen nicht die einzige Antwort sein sollten
Die Legislativdiskussionen rund um die PPWR sehen Strafen vor, falls Quoten nicht erfüllt werden. Doch die Diskussionsteilnehmer im Sektor betonen: Effektiver als Strafen sind Anreize und klare Marktanforderungen. Beispiele dafür sind Handelsunternehmen, die ihre Eigenmarken verbindlich an Mindeststandards für Rezyklatgehalt oder Recycelbarkeit binden. Solche Anforderungen treiben Nachfrage und geben Investitionssicherheit für Recyclinganlagen.
Wer kontrolliert und wer zahlt?
Eine große Frage bleibt: Wer überwacht die Einhaltung? Und wie wird länderübergreifend mit Delegierten Rechtsakten umgegangen? Diese Unklarheiten verstärken die Unsicherheit bei Investoren. Entsprechend ist es für Marken jetzt ratsam, aktiv zu werden, statt auf gesetzliche Klärungen zu warten.
Sechs Sofortmaßnahmen für Unternehmen
Aus der Studie und den Experteninterviews lassen sich sechs konkrete Maßnahmen ableiten, die Unternehmen sofort angehen sollten. Sie sind praxisorientiert und kombinieren Produktgestaltung, Beschaffung und Kooperation.
- Design for Recycling ernst nehmen
Verpackungen müssen so gestaltet werden, dass sie sortenrein und einfach aufbereitbar sind. Materialien, Klebstoffe, Beschichtungen und Labels sollten in enger Abstimmung mit Sortierern und Recyclern ausgewählt werden. - Langfristige, multi‑track PCR‑Beschaffung
Verträge mit mehreren Lieferanten schließen, langfristige Mengensicherungen aushandeln und Risiko streuen. So lassen sich Ausfälle einzelner Ströme und plötzliche Engpässe abfedern. - Pilotprojekte und Partnerschaften
Gemeinsame Projekte entlang der Wertschöpfungskette durchführen, um Erfahrungen mit PCR‑Formulierungen, Maschinenparametern und Verpackungsdesigns zu sammeln. - Portfolio anpassen und PPR‑ready machen
Produktportfolios analysieren und priorisieren: Welche Verpackungen sind leicht umzustellen, welche benötigen Entwicklungsaufwand? Managementebene einbeziehen, denn es ist eine strategische Investitionsfrage. - In Qualität und Infrastruktur investieren
Hohe PCR‑Qualität erfordert technische Investitionen in Sortierung, Waschung und Extrusion sowie in Forschung an Additiven und Formulierungen. - Typische Fehler vermeiden
Keine kurzfristigen Ausschreibungen, Designänderungen ohne Recyclingberatung oder das Überschätzen eigener Beschaffungsmöglichkeiten. Recycelbare Lösungen müssen ganzheitlich gedacht werden.
Design for Recycling: Warum es der Hebel Nummer eins ist
Eines der klaren Mantras lautet: Was vorne reingeht, bestimmt, was hinten rauskommt. „Garbage in garbage out“ oder auf Deutsch: Recyclinganlagen sind keine Kläranlagen. Wenn Inputströme zu heterogen sind, lässt sich keine gleichbleibend hohe Produktqualität erzielen.
Recyclinganlagen sind keine Kläranlagen. Wenn wir etwas einheitlich und sauber einspeisen, bekommen wir auch ein konsistentes Produkt zurück.
Das bedeutet konkret: Weniger Verbunde, klar erkennbare Kunststofftypen, standardisierte Farben oder transparente Kennzeichnungen erleichtern die Sortierung und verbessern die technische Eignung von PCR für hochwertige Anwendungen. Design for Recycling ist damit kein Marketingtrick, sondern eine ökonomische Notwendigkeit.
Einkaufsstrategien: Mehrgleisigkeit zahlt sich aus
Marken sollten nicht auf einen einzigen Rezyklatlieferanten setzen. Der Markt ist fragmentiert. Kleine Spezialanbieter können für bestimmte Qualitäten sehr wertvoll sein. Eine Multi‑Track‑Strategie verteilt das Risiko und ermöglicht Zugriff auf unterschiedliche Qualitäten. Besonders sinnvoll sind:
- Langanhaltende Verträge mit Mengensicherung
- Kooperationen mit Recyclern für gemeinsame Absicherungen
- Klare Spezifikationen und Qualitätssicherungsprozesse
Pilotprojekte: Lernen durch Tun
Der Umstieg von Virgin auf PCR ist nicht Plug and Play. Maschinenparameter ändern sich, Verarbeitungsfenster verschieben sich und Farbabweichungen müssen gemanagt werden. Pilotprojekte sind die effektivste Methode, um Erfahrungswissen aufzubauen. Das reduziert Umrüstzeiten, minimiert Ausschuss und schafft realistische Produktionspläne.
Wer profitiert, wenn man jetzt handelt?
Frühstarter werden mehrere Vorteile haben:
- Sichere Materialversorgung und geringeres Risiko bei Lieferengpässen
- Imagegewinn bei zunehmend bewussten Kundinnen und Kunden
- Wettbewerbsvorteil durch Erfahrung und optimierte Prozesse
- Möglichkeit, Anforderungen in der Lieferkette mitzugestalten
Es gibt bereits Beispiele, wo Unternehmen langfristig Materialströme gesichert haben. Diese Fälle zeigen, dass man mit gezielter Beschaffung und Partnerschaften auch in einem volatilen Markt erfolgreich sein kann.
Die Rolle von Dienstleistern und Beratern
Viele Unternehmen fühlen sich überfordert. Die PPWR ist komplex, Delegierte Rechtsakte kommen hinzu und die technische Umsetzung ist anspruchsvoll. Hier können spezialisierte Dienstleister helfen: Sie bieten rechtliche Interpretation, technische Beratung, Supply‑Chain‑Unterstützung und Forschung und Entwicklung für maßgeschneiderte Rezyklatlösungen. Ein Partner, der sowohl Recyclinginfrastruktur als auch Formulierungs‑Knowhow bietet, kann den Weg erheblich verkürzen.
Praktische Checkliste zum Sofortstart
- Bewerten Sie Ihr Verpackungsportfolio auf Recycelbarkeit und PCR‑Eignung.
- Priorisieren Sie Verpackungen, die sich schnell auf PCR umstellen lassen.
- Starten Sie Pilotprojekte in enger Abstimmung mit Recyclerpartnern.
- Schließen Sie mehrjährige Lieferverträge mit mehreren PCR‑Lieferanten.
- Integrieren Sie Design for Recycling in Briefings an Agenturen und Lieferanten.
- Binden Sie die Geschäftsführung ein. Das Thema benötigt strategische Priorität.
Fazit: Jetzt handeln, statt auf 2030 zu warten
Die Lücke von einer Million Tonnen PCR bis 2030 ist ein realistisches Szenario, das Konsequenzen für Versorgungssicherheit, Kostenstrukturen und Marktstruktur hat. Wer jetzt handelt, hat die Chance, sich zu positionieren, Risiken zu mindern und Marktanteile zu sichern. Entscheidend ist ein integrativer Ansatz: Verpackungsdesign, Beschaffung, technische Anpassungen und enge Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette.
Die Empfehlung ist klar: Nicht erst auf die delegierten Rechtsakte oder Strafen warten. Packen Sie das Thema strategisch an, starten Sie Pilotprojekte, sichern Sie Materialmengen und gestalten Sie Verpackungen so, dass sie wirklich rezyklierbar sind. Nur so lässt sich die Versorgungslücke schließen und die PPWR‑Quoten zuverlässig erfüllen.
Weiterführende Schritte
Wenn Sie sofort etwas tun wollen, beginnen Sie mit einer schnellen Portfolioanalyse und einem Gespräch mit einem Recycler oder Berater. Holen Sie Pilotprojekte ins Rollen und prüfen Sie Ihre Beschaffungsstrategie auf Langfristigkeit und Diversifizierung. 2030 ist näher als viele denken.
Praktische Vorlagen & Muster
Zum schnellen Einsatz finden Sie hier kurze Vorlagen, die Sie ans Ende des Artikels anhängen oder direkt in Ihre Beschaffungs‑ und Entwicklungsprozesse übernehmen können.
Kurz-Checklist für PCR-Beschaffung
- Gewünschte Polymerart (z. B. PET, PE, PP) klar benennen
- Qualitätsparameter definieren: Reinheit, IV/Wert, Farbton, Feuchte
- Liefermengen & Lieferintervalle festlegen
- Testlieferung + Laboranalyse vornehmen
- Mehrjährige Rahmenvereinbarung mit Ausfallklauseln
Muster-Spezifikation (Kurzversion)
Produkt: PCR‑PET Flakes Farbe: transparent bis hellblau Kontaminanten: < 1,0 % Fremdstoffe IV/Basiseigenschaft: 0,75 – 0,85 dl/g Feuchtigkeit: < 0,2 % Liefermenge: 50 t/Jahr (monatliche Lieferungen) Prüfprotokoll: Lieferant stellt je Lieferung Analysebericht
Mustervertragliche Klausel (Mengensicherung)
Der Lieferant sichert dem Abnehmer eine jährliche Mindestmenge zu. Bei Überschreitung der zugesagten Menge gelten vereinbarte Staffelpreise. Kündigung nur mit 12 Monaten Frist und bei schwerwiegender Nichterfüllung möglich. Beide Parteien verpflichten sich zur Abstimmung technischer Spezifikationen in einem halbjährlichen Review.
Pilotprojekt-Template (3 Schritte)
- Planung (4–6 Wochen): Zieldefinition, Maschinenabgleich, Auswahl Testchargen
- Durchführung (2–8 Wochen): Testläufe, Qualitätsmessungen, Anpassungen
- Auswertung & Rollout (2–4 Wochen): KPIs bewerten, Freigabeprozesse, Skalierung
Diese Vorlagen sind bewusst kompakt gehalten, damit Sie schnell starten können. Für tiefergehende Anpassungen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem technischen Berater oder Recycler.
Direkt zum White Paper von Interzero
Ganzheitliche Verpackungsberatung. nachhaltig & wissensbasiert.
Nachhaltige Verpackungsclaims sind im Kommen. Und Groupe BEL ist einer der Vorreiter!
🎙️ Chantal de Lamotte, Directrice du salon ALLFORPACK EMBALLAGE PARIS
🎙️ Bruno Siri : Délégué Général du Conseil National de l’Emballage
🎙️ Alexandre Vernier : Responsable Innovation & RSE Emballages – Groupe BEL
Wer glaubt, Green Claims sei nur Marketing – der könnte irren!
Während viele noch Slogans auf Folien schreiben, hat Groupe BEL ihre Praxis schon verändert: klare Regeln, interne Tools und konservative Claims statt lauter Versprechungen. Das Ergebnis: glaubwürdige Kommunikation und geringeres Rechtsrisiko.
Problem vs. Lösung – in drei Sätzen
Das Problem: Verbraucher verlangen Umweltinformationen, die Gesetzgebung wird strenger, und irreführende Aussagen bringen Strafrisiken. Die Lösung: eine ganzheitliche Strategie aus Ökodesign, validierten Daten und transparenten, regelkonformen Claims. Das ist keine Theorie, das ist umsetzbar – jetzt.

Wie Entscheider handeln sollten: Konkrete Fakten und Deadlines
- 2026 (August) – PPWR wird in Kraft treten und beeinflusst Recyclinganforderungen.
- 2027 – Erwartete EU-Umsetzung der Green-Claim-Definition (Green Claims Directive).
- 2030 / 2035 – Ziele: „recyclable ready“ für 2030; echte Recyclability-at-Scale bis 2035.
- Marktgröße Frankreich: 35 Milliarden Euro Umsatz im Verpackungssektor; 150.000–180.000 direkte Arbeitsplätze.
- CNE-Praxis: Guide zu Claims seit 2013, aktualisiert 2023.

Vorreiter: Groupe BEL – was sie anders machen
Groupe BEL agiert als Praxisbeispiel für Entscheider. Die Maßnahmen im Überblick:
- Interdisziplinäre Prozesse: juristische Prüfung, R&D-Berechnung, Marketing-Review.
- Interne Tools zur Validierung: ein öffentliches Info-Tool für Verbraucher und ein internes „Compact“-Tool zur Konsistenz von Triman/Consignes. (französische Kennzeichnung)
- Fokus auf erlaubte Claims: recyclability (mit TRIB-Berechnung), Anteil Rezyklat korrekt angeben, Herkunftskennzeichnung (z. B. FSC).
- 5R-Strategie (Refuse, Reduce, Reuse, Restore, Recycle) statt lapidarer „grüner“ Labels.

Warum das funktioniert – Nutzen für Entscheider
Messbarkeit macht Claims glaubwürdig. Gruppenentscheidungen auf Basis von Daten reduzieren rechtliche Risiken (Laws: AGEC, AJEC) und schützen Reputation. Sichtbar, messbar und nachprüfbar heißt: weniger Retouren, stärkere Markenwahrnehmung, weniger Abmahnrisiken.
Konkrete Checkliste für Claim-Formulierungen
- Ist die Aussage messbar und belegbar? (Ja → weiter)
- Ist die Aussage verständlich für Konsument:innen? (Ja → weiter)
- Ist sie proportional zum Gesamtimpact des Produkts? (Wenn 0,01% → nicht proportional)
- Entspricht die Wortwahl gesetzlichen Vorgaben? (z. B. nur „majoritairement recyclable“, „entièrement recyclable“ erlaubt)
- Existiert ein sekundärer Markt für recycelte Materialien? (sonst keine echte Recyclability)

Storytelling: Vorreiter vs. Nachzügler
Vorreiter bauen Datenflüsse. Nachzügler füllen PowerPoint-Folien. Vorreiter investieren in Testzentren, Validierung und klare Internprozesse. Nachzügler riskieren Abmahnungen und Reputationsverlust. Wie bei einem Schiff: wer die Lecks früh abdichtet, erreicht sicher den Hafen.

Metaphern, die die Lage erklären
Claims sind keine Werbeparolen, sie sind das Navigationssystem deiner Marke. Ein ungetesteter Claim ist wie ein Kompass ohne Kalibrierung.
Empfehlungen für Entscheider und Macher
- Implementiere ein kleines Expertenteam: Legal + R&D + Marketing.
- Nutze die Tools der Öko-Organismen (z. B. TRIB) für die Recyclability-Bewertung.
- Führe Center-of-Excellence-Tests in Sortieranlagen für neue Materialien durch.
- Veröffentliche die verpflichtenden Produktinformationen auf deiner Website (AGEC-konform).
- Kommuniziere konservativ: lieber eine klare, belegbare Aussage als eine schwammige.
Validation: Zahlen, die überzeugen
- 35 Mrd. € Marktvolumen Verpackungen in Frankreich – wirtschaftliche Bedeutung.
- 150.000–180.000 Jobs – sozialer Hebel der Branche.
- Mehrere Deadlines: PPWR (08/2026), Green Claim (2027), Recyclable-Ready (2030), Recyclability-Scale (2035).
Fazit: Wer heute handelt, gewinnt morgen
Wer heute Prozesse, Daten und Regeln implementiert, ist morgen rechtlich sicherer und glaubwürdiger am Markt. Prüfe deine Claims mit internen Tools, validiere sie extern und kommuniziere klar. Ganzheitliche Verpackungsberatung. Nachhaltig, Wissensbasiert, Regulatorische Antworten. Ist kein Luxus, sondern strategische Pflicht für Entscheider.
Call-to-Action
Was hält dich zurück? Starte mit einer kurzen Audit-Liste: Claim, Beleg, Zielmarkt, Deadline. Entscheide heute, handle morgen.
FAQ
Wie bestimme ich seriös den Recyclability-Prozentsatz eines Verpackungsprodukts?
Nutze das von den Öko-Organismen bereitgestellte Bewertungs-Tool (z. B. TRIB in Frankreich). Berechne die Rezyklatanteile über das Gesamtgewicht aller Komponenten (inkl. Verschluss und Etikett) und dokumentiere die Methode.
Sind Center-of-Excellence-Tests in Sortieranlagen notwendig?
Für Standardmaterialien oft nicht. Bei neuen Materialien oder ungewöhnlichen Konstruktionen sind Tests empfehlenswert, um tatsächliche Sortierbarkeit zu validieren.
Welche Claims sind in Frankreich verboten oder stark reglementiert?
Generische Aussagen wie „gut für die Umwelt“ sind untersagt. Auch irreführende Begriffe wie „biodégradable“ sind durch klare Regeln ersetzt worden; stattdessen muss auf zertifizierte Kompostierbarkeit Bezug genommen werden.
Welche Fristen und Regularien muss ich beachten?
Beachte AGEC (inkl. Decrees), AJEC-Sanktionsverschärfungen sowie EU-Vorgaben: PPWR (08/2026) und erwartete Green Claim-Vorgaben (2027). Planungen sollten 2026–2027 konform sein.

Tools & Quellen, die du sofort prüfen solltest
Praktische Ressourcen und vertiefende Artikel:
Environmental claims on product packaging: French Packaging Council Views and Recommendations June 2023 Edition
Green claims
Proposal for a Directive on Green Claims
https://www.compareethics.com/
https://greenwashingchecker.org/
https://vki.at/greenwashing-check
This article was created from the video Webinar #9 : Emballage & allégations environnementales, communiquer sans greenwashing with the help of AI.
Im Gespräch bei FACHPACK TV und veröffentlicht vom Packaging Journal habe ich (Sonja Bähr) über eines der wichtigsten Themen gesprochen, das die Verpackungsbranche derzeit bewegt: die EU-Verpackungsverordnung PPWR. In diesem Beitrag fasse ich meine Einschätzungen, Beobachtungen aus Beratungsprojekten und Empfehlungen zusammen. Außerdem berichte ich von einem bewegenden Moment auf der Messe: der Initiative „Women for Packaging“ – ein Format, das mir persönlich sehr am Herzen liegt.
Warum die PPWR für die Branche eine Zäsur ist
Die PPWR verändert die Rolle der Verpackung grundlegend. Verpackung war lange „ein gekauftes Bauteil“ – wichtig für Schutz, Marketing und Logistik, aber selten Kern der Produktverantwortung. Mit der PPWR rückt die Verpackung selbst in den Verantwortungsbereich des Herstellers und wird regulatorisch relevant: Konformitätserklärungen, klare Zuständigkeiten, Nachweispflichten und neue Kennzeichnungsanforderungen.
„Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Geschäftsführung, Qualitätsmanager, Verpackungsingenieur?“
Das ist keine rhetorische Frage: Unternehmen müssen intern klären, wer für welche Teile der neuen Aufgaben verantwortlich ist. Ohne klare Prozesse droht Chaos – oder im schlimmsten Fall Rückrufe und Regressfragen.
Meine Beobachtung auf der Messe: Zwei Geschwindigkeiten
Auf der Messe zeigte sich deutlich: Zwei Gruppen bedrängen das Marktgeschehen. Auf der einen Seite adäquat vorbereitete Unternehmen, die bereits strukturiert arbeiten und die Anforderungen in Teilen oder vollständig abbilden können. Auf der anderen Seite ein Großteil der Firmen – ich schätze 80 bis 90 Prozent –, die die Tragweite noch nicht verstanden haben oder nicht ausreichend Ressourcen besitzen, um schnell zu reagieren.
Letztere Gruppe steckt meist noch in den Prozessen, die die Umsetzung der PPWR erfordern: Verantwortlichkeiten, Tests, Lieferantenintegration, Dokumentation, digitale Ablage. Viele hoffen, die Sache werde sich noch verwässern oder verschoben. Meine klare Botschaft: Diese Hoffnung ist kein Plan.
Warum jetzt handeln?
- Die Fristen rücken näher: 2026 ist der zentrale Termin, auf den sich viele vorbereiten.
- Handel und Retail verlangen zunehmend Innovationen und nachhaltige Lösungen – nicht nur Grundkonformität.
- Wer jetzt systematisch aufbaut, kann einen Wettbewerbsvorteil erzielen: bessere Daten, geringeres Risiko, schnellere Marktfähigkeit neuer Produkte.
Was genau macht Unternehmen Sorge?
Die Unsicherheit entsteht an vielen Stellen:
- Unklare Rollen: Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Wer organisiert Tests und verwaltet Nachweise?
- Labeling: Welche Symbole und Farben dürfen verwendet werden? Muss eine zusätzliche Druckfarbe eingeplant werden?
- Aufwand: Alle Verpackungsarten sind betroffen – Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen. Das bedeutet zusätzliche Prüfungen für praktisch das gesamte Portfolio.
- Ressourcen: Kleinere und mittlere Unternehmen haben oft nicht die internen Kapazitäten, juristische oder technische Anforderungen aufzuarbeiten.
Besonders das Thema Kennzeichnung ist praktischer Natur: Wenn farbige Symbole vorgeschrieben sind, kann das zusätzliche Druckkosten oder Produktionsschritte nach sich ziehen. Das ist ein Aspekt, den viele nicht sofort auf dem Schirm haben.
Pragmatische Sofortmaßnahmen: Ein Handlungsleitfaden
Als Ingenieurin und Verpackungsberaterin empfehle ich einen strukturierten, pragmatischen Ansatz. Es geht nicht darum, alles perfekt von heute auf morgen zu haben, sondern um Priorisierung und risikobasierte Umsetzung.
- Bestandsaufnahme: Welche Verpackungen habe ich im Portfolio (Verkaufs-, Sekundär-, Transportverpackung)? In welchen Regionen sind meine Produkte aktiv?
- Rollen definieren: Wer ist Prozessverantwortlicher für Packaging Compliance? Wer unterschreibt die Konformität? Management-Ebene muss das Budget freigeben.
- Lieferanten einbinden: Sind meine Zukaufteile dokumentiert? Welche Informationen müssen Lieferanten liefern (Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Prüfzeugnisse)?
- Prüfbedarf identifizieren: Welche Labor- oder technische Tests sind notwendig? Wo fehlen Dokumentationen?
- Digitalisierung: Wie werden Daten gespeichert, versioniert und auditfest abgelegt?
- Risikobasiertes Priorisieren: Beginnen Sie mit Produkten mit hohem Risiko (Lebensmittel, Pharma, Produktgruppen mit vielen Verpackungsvarianten) und mit Produkten, die hohe Marktpräsenz haben.
Das ist kein Hexenwerk. Es ist die übliche Ingenieursarbeit: Strukturiert Prozesse aufzusetzen, Verantwortlichkeiten zu definieren und die notwendigen Daten zu sammeln.
Die Kehrseite: Nachhaltigkeit wird zur Pflicht, nicht nur zur Kür
Auf der Messe fiel mir auf, dass das Thema Nachhaltigkeit „abgeschliffen“ wirkte. Vor einigen Jahren war jedes Produkt noch mit „100% recycelbar“ beworben. Heute scheint das wieder ein Selbstverständnis zu werden – weil es sein muss. Die PPWR macht Nachhaltigkeitsanforderungen regulatorisch verpflichtend, nicht mehr nur als Marketingaussage.
Das bedeutet konkret: Unternehmen können nicht mehr nur „grüne Labels“ aufdrücken, sondern müssen nachweisen, wie recycelbar oder recyclingfähig ihre Verpackungen sind und die entsprechende Dokumentation liefern. Gleichzeitig erzeugt das neue Druck auf Innovation: Retail fordert Lösungen, die dem Endkunden in unsicheren Zeiten Mehrwert bieten – Convenience, Haltbarkeit, kleinere Portionen, neue Funktionalitäten.
Was Händler und Marken jetzt erwarten
Ein weiterer Punkt, den ich auf dem Messeboden beobachte: Handel und Retail fordern wieder mehr Innovation. In wirtschaftlich angespannten Zeiten sinkt die Konsumfreude, und Händler suchen Produkte und Verpackungen, die den Absatz stimulieren. Unternehmen, die rein mit Compliance beschäftigt sind, verlieren Platz für Innovationsprojekte. Wer schneller eine Kombination aus Konformität und Innovation liefert, kann Marktanteile gewinnen.
Häufige Missverständnisse und Beruhigung
Ich höre auch oft extreme Szenarien: „Wird sofort eine Strafe in sechsstelliger Höhe kommen?“ Meine Antwort: Keine Panikmache. Die PPWR ist nicht dazu da, Unternehmen sofort zu strafen, sondern einen Rechtsrahmen zu schaffen. Das heißt nicht, dass man die Augen verschließen sollte. Vorbereitung ist das Gebot der Stunde.
Frauen in der Verpackungswelt: „Women for Packaging“
Ein persönliches Anliegen ist mir die Initiative „Women for Packaging“, die auf der Messe stattfand. Es war die zweite Auflage, fast 200 Teilnehmerinnen, und ein Format, das ich sehr unterstütze. Es geht nicht darum, Frauen Technik beizubringen – das haben sie längst – sondern um einen sicheren Raum für Austausch, Sparring und berufliche Entwicklung.
Neu dieses Jahr war das Format mit fünf Tischen und jeweils einer Tischleitung (Table Captain). Die Teilnehmerinnen konnten zwei Tische wählen, sich austauschen und wurden per Headset aktiv eingebunden. Die Atmosphäre war konzentriert, respektvoll und intensiv: eine echte Möglichkeitsplattform.
- 200 Teilnehmerinnen
- Diskussionsrunden mit Table Captains
- Active Listening und offene Gesprächsatmosphäre
Solche Netzwerke sind in einer Branche, die in höheren Hierarchiestufen immer noch männlich dominiert ist, ungemein wichtig. Sie bieten Mentoring, Sparring und konkrete Anlaufstellen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten — eine kurze Checkliste
- Starten Sie eine PPWR-Taskforce mit klaren Verantwortlichkeiten.
- Führen Sie eine vollständige Inventur aller Verpackungsmaterialien durch.
- Kontaktieren Sie Ihre Lieferanten und klären Sie Datenlieferungen.
- Definieren Sie, welche Produkte priorisiert geprüft werden müssen.
- Planen Sie Budget für Labortests, Dokumentation und ggf. zusätzliche Druckkosten ein.
- Nutzen Sie Netzwerke und Branchenplattformen für Erfahrungsaustausch (z. B. Women for Packaging, Packaging Journal).
Fazit: Keine Zeit für Zaudern, aber auch kein Grund zur Panik
Die PPWR ist eine Herausforderung, aber sie ist beherrschbar – wenn Unternehmen strukturiert, pragmatisch und vorausschauend handeln. Wer jetzt Verantwortung übernimmt, Prozesse etabliert und die richtigen Prioritäten setzt, wird nicht nur konform, sondern kann sich auch Innovationsvorteile sichern.
Für mich persönlich bleibt die Freude an der Arbeit mit Menschen und die Überzeugung, dass Verpackung ein integraler Bestandteil von Produktverantwortung ist. Auf Messen wie der FACHPACK sieht man das: Eine lebendige Branche, auf der sich bereits viele zukunftsorientierte Köpfe finden. Und dazu gehören auch Initiativen wie „Women for Packaging“, die das Netzwerk stärken und Perspektiven öffnen.
„Es ist kein Hexenberg. Wir sind Ingenieure – wir können das strukturiert aufbauen. Aber wir müssen jetzt anfangen.“
Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der PPWR in Ihrem Unternehmen haben oder Unterstützung bei der Priorisierung brauchen: Sprechen Sie mich an. Wir können pragmatische Schritte planen, damit Sie sowohl regulatorisch sicher als auch innovationsfähig bleiben.
Kontakt und nächste Schritte
Bleiben Sie informiert (z. B. mit dem PPWR-Countdown auf Fachportalen) und nutzen Sie die kommenden Monate für strukturiertes Vorgehen. Die Zeit bis 2026 ist kurz, aber ausreichend, wenn Sie jetzt starten.
Hinweis: Es wurden keine URLs zur Verfügung gestellt. Unten finden Sie vorgeschlagene Ergänzungen und Platzhalter, die am Ende des Beitrags eingefügt werden können, sobald die entsprechenden Links vorliegen.
Vorgeschlagene Link-Platzierungen (Ankertext 1–3 Wörter):
- Im Einführungstext: PPWR – Verweis auf die offizielle Gesetzesseite oder eine Übersichtsseite.
- Bei Erwähnung der Messe: FACHPACK – Link zur Messe-Seite oder Nachrichtenbeitrag.
- Bei Nennung der Publikation: Packaging Journal – Link zum Artikel im Packaging Journal.
- Bei der Initiative: Women for Packaging – Link zur Initiative oder Veranstaltungsseite.
- Im Abschnitt „Kontakt und nächste Schritte“: PPWR-Countdown – Link zu einem Fachportal mit Fristen und Updates.
Sobald Sie die URLs bereitstellen, kann ich die Links direkt in den Text einfügen und die Ankertexte an den passenden Stellen (jeweils innerhalb der Absätze) implementieren.
Verpackungen sind ein allgegenwärtiger Teil unseres modernen Lebens. Vom Joghurtbecher am Morgen bis zum Online-Paket am Abend sind sie unverzichtbar, um Produkte zu schützen, zu transportieren und zu präsentieren. Doch was passiert, wenn die Verpackung selbst ein Problem darstellt? Viele Verpackungsmaterialien enthalten chemische Substanzen, die nicht nur die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden, sondern auch das Recycling erschweren oder unmöglich machen.
Die Europäische Union hat dieses Problem erkannt und leitet mit der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) eine neue Ära der Nachhaltigkeit ein. Ein zentraler Baustein dieser Initiative ist die Identifizierung und Minimierung von sogenannten „besorgniserregenden Stoffen“ (Substances of Concern, SoC). Um diesen komplexen Sachverhalt wissenschaftlich fundiert anzugehen, hat die Europäische Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit einer umfassenden Studie beauftragt. Dieses Mandat ist ein entscheidender Schritt, um unsere Regale sicherer und unsere Wirtschaft wirklich zirkulär zu machen.
Das Problem im Detail: Was sind „besorgniserregende Stoffe“?
Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen Kuchen backen, aber eine Zutat verdirbt nicht nur den Geschmack, sondern macht auch das Aufräumen der Küche unmöglich. So ähnlich verhält es sich mit besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen.
Gemäß der EU-Verordnung sind dies Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften ein Risiko darstellen. Dazu gehören Stoffe, die:
- Krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind.
- Hormonelle Systeme stören (endokrine Disruptoren).
- Sich in der Umwelt anreichern und nur schwer abbaubar sind (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe).
Diese Stoffe stellen eine doppelte Bedrohung dar:
- Chemische Sicherheit: Sie können aus der Verpackung austreten und Lebensmittel kontaminieren oder bei der Entsorgung in die Umwelt gelangen, wo sie Ökosysteme und die menschliche Gesundheit schädigen.
- Kreislaufwirtschaft: Ihre Anwesenheit kann Recyclingprozesse stören. Entweder machen sie das recycelte Material unbrauchbar und von minderer Qualität, oder sie machen den Recyclingvorgang technisch zu aufwendig und wirtschaftlich unrentabel.
Das Ziel der PPWR ist klar: Die Menge dieser Stoffe in allen Verpackungsmaterialien muss auf ein Minimum reduziert werden.
Die Mission: ECHAs umfassender Untersuchungsauftrag
Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine solide Datenbasis. Genau hier kommt die ECHA ins Spiel. Die Europäische Kommission hat die Agentur beauftragt, bis September 2026 einen detaillierten Bericht vorzulegen. Diese Studie ist weit mehr als nur eine einfache Auflistung von Chemikalien; sie ist eine tiefgreifende Analyse des gesamten Verpackungsökosystems.
Der Auftrag für die ECHA gliedert sich in mehrere Schlüsselschritte:
1. Erstellung einer „Landkarte“ der EU-Verpackungen
Zunächst wird die ECHA eine umfassende Bestandsaufnahme aller Verpackungen vornehmen, die auf dem EU-Markt erhältlich sind. Dies umfasst eine Kartierung nach Material (Kunststoff, Papier, Glas, Metall etc.), Art (Flaschen, Dosen, Schachteln) und Verwendung. Dabei wird auch zwischen Verpackungen für sensible Inhalte (z.B. Lebensmittel) und andere Anwendungen unterschieden.
2. Identifizierung der chemischen „Zutaten“
Im nächsten Schritt wird eine Liste aller Substanzen erstellt, die bei der Herstellung von Verpackungen und ihren einzelnen Komponenten (z. B. Deckel, Etiketten, Klebstoffe) vorhersehbar verwendet werden. Die Untersuchung endet nicht bei der Herstellung; auch Stoffe, die während der Wiederverwendung oder des Recyclings entstehen oder eingesetzt werden, werden erfasst.
3. Aufspüren der Problemstoffe
Mit dieser umfangreichen Liste wird die ECHA jene Substanzen herausfiltern, die die Kriterien für „besorgniserregende Stoffe“ erfüllen. Für jeden identifizierten Stoff wird genau begründet, warum er als besorgniserregend eingestuft wird – sei es aufgrund von Risiken für die chemische Sicherheit oder wegen negativer Auswirkungen auf die Wiederverwertbarkeit.
4. Analyse der Auswirkungen
Die Studie wird auch untersuchen, in welchen Konzentrationen diese Stoffe typischerweise vorkommen. Zudem analysiert die ECHA die bestehenden Abfallströme und Recyclingtechnologien in der EU, um zu verstehen, wie die Problemstoffe die Effizienz dieser Systeme beeinträchtigen und welche Risiken für Arbeitskräfte in der Abfallwirtschaft und für die Umwelt bestehen.
5. Priorisierung für zukünftige Maßnahmen
Schließlich wird die ECHA eine Prioritätenliste von Stoffen erstellen, die möglicherweise im Rahmen der REACH-Verordnung (der zentralen EU-Chemikaliengesetzgebung) beschränkt werden sollten. Diese Liste wird als wissenschaftliche Grundlage für zukünftige Regulierungsentscheidungen der Kommission dienen.
Ein besonderer Fokus liegt auf PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, die aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit besondere Bedenken aufwerfen.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Die Ergebnisse dieser wegweisenden Studie werden weitreichende Konsequenzen haben und die Verpackungsindustrie nachhaltig verändern:
- Bessere Gesetze: Der Bericht wird der Europäischen Kommission helfen, fundierte Entscheidungen über zukünftige Beschränkungen für schädliche Chemikalien zu treffen.
- Transparentere Kennzeichnung: Die gewonnenen Erkenntnisse werden zur Entwicklung neuer Kennzeichnungsvorschriften beitragen, die Verbraucher klar über das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe in Verpackungen informieren.
- Verbessertes Recycling: Durch die Identifizierung von Störstoffen können die Kriterien für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verfeinert werden. Dies fördert ein „Design for Recycling“, bei dem Produkte von Anfang an so konzipiert werden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus leicht recycelt werden können.
- Anreize für Innovation: Hersteller werden motiviert, auf sicherere und nachhaltigere Alternativen umzusteigen, was Innovationen im Bereich der Materialwissenschaften vorantreiben wird.
Zeitplan für den Wandel
Der Prozess folgt einem klaren Zeitplan:
- März 2026: ECHA legt der Kommission einen Zwischenbericht vor.
- September 2026: Der endgültige Bericht wird veröffentlicht.
Basierend auf diesem Bericht wird die Kommission bis Ende 2026 weitere Maßnahmen vorschlagen, um die Verpackungslandschaft in Europa sicherer und nachhaltiger zu gestalten.
Zusammenfassung
Die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene ECHA-Studie ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft für Verpackungen. Sie schafft die wissenschaftliche Grundlage, um schädliche Chemikalien aus dem Verkehr zu ziehen, die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu erhöhen und die Wiederverwertbarkeit von Materialien drastisch zu verbessern. Für Verbraucher bedeutet dies mehr Transparenz und sicherere Produkte, während die Industrie klare Leitplanken für eine zukunftsfähige und nachhaltige Produktion erhält. Es ist ein komplexes, aber notwendiges Unterfangen, das sicherstellt, dass Verpackungen ihre Schutzfunktion erfüllen, ohne einen schädlichen Fußabdruck zu hinterlassen.
/https://www.echa.europa.eu/de/cfe-substances-in-packaging-and-packaging-waste
Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) der EU ist ein zentraler Treiber für den zukünftigen Einsatz von Rezyklaten in Verpackungen aus Kunststoff. Ihr Ziel ist unter anderem sicherzustellen, dass bis 2030 alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen wiederverwendet oder leicht zu recyceln sind. Der Recyclatanteil nach Kunststoffart und Verwendung des Packmittels ist ebenfalls klar definiert. Dies führt wird in Zukunft zu einer Steigerung von recyceltem Material (Rezyklat). [EUR-Lex, Kunststoffstrategie]
Die PPWR setzt ambitionierte Vorgaben zur Erhöhung der Quote von recyceltem Kunststoff in Verpackungen und fördert innovative Designlösungen, die Recycling ermöglichen und den Kreislauf für Kunststoffe schließen.
Strategische Maßnahmen für eine ausreichende Rezyklatversorgung
Um dem steigenden Bedarf an Rezyklaten gerecht zu werden, sind mehrere strategische Maßnahmen notwendig:
- Ausbau der Sortier- und Recyclingkapazitäten: Investitionen in moderne, effiziente Sortier- und Recyclinganlagen sind unverzichtbar, um qualitativ hochwertige Rezyklate bereitzustellen.
- Förderung von Design-for-Recycling: Produkte und Verpackungen müssen so gestaltet werden, dass sie nach Gebrauch problemlos recycelt werden können.
- Marktmechanismen für Rezyklate: Verpflichtende Mindestquoten für den Recyclateinsatz und Anreize für die Nutzung von Sekundärrohstoffen in neuen Produkten sind entscheidend.
- Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Digitale Lösungen und Kennzeichnungssysteme verbessern die Rückverfolgbarkeit und Förderung der Akzeptanz von Rezyklaten.
Bekannte Engpässe und aktuelle Herausforderungen
Trotz der regulatorischen Anreize gibt es derzeit Engpässe in bestimmten Bereichen:
- Qualitative und quantitative Verfügbarkeit: Insbesondere hochreine Rezyklate für Lebensmittelverpackungen sind knapp. Die technische Aufbereitung ist komplex und kostenintensiv.
- Insbesondere bei PE und PP: Die Verfügbarkeit von Rezyklaten bei Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) ist besonders kritisch, da die Sammel- und Sortierquoten niedrig und die Anteile aus Haushaltsabfällen oft qualitativ minderwertig sind.
Aktuell sind zudem mehrere Kunststoffrecycler in die Insolvenz gerutscht. Gründe sind unter anderem niedrige Preise für Primärkunststoffe, hohe Energiepreise, sinkende Nachfrage nach Rezyklaten und fehlende Investitionssicherheit. Dies verschärft die Versorgungslage mit Rezyklaten und droht, Fortschritte im Bereich Kreislaufwirtschaft zu bremsen.
Fazit
Die PPWR setzt klare Impulse für den verstärkten Einsatz von Rezyklaten und zwingt Industrie wie Politik zum systematischen Ausbau entsprechender Kapazitäten. Um zukünftige Engpässe zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, braucht es ambitionierte Investitionen, klare Marktanreize und die Beseitigung aktueller wirtschaftlicher Unsicherheiten.
Die Einhaltung von Vorschriften bei bedruckten Lebensmittelverpackungen stellt weltweit eine komplexe Herausforderung dar. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) mit Schwerpunkt auf Druckfarben. Dabei beleuchten wir globale Regelungen, einen tiefen Einblick in die europäische Gesetzgebung sowie die Konzepte der Druckfarbenindustrie, um die Sicherheitslücken zu schließen und sichere Verpackungen zu gewährleisten.
Einführung in die Welt der Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM)
Lebensmittelkontaktmaterialien sind Hightech-Produkte, die zahlreiche Anforderungen erfüllen müssen. Sie dienen nicht nur dem mechanischen Schutz der Lebensmittel, sondern auch der Information des Verbrauchers und der Sicherstellung der Funktionalität, beispielsweise durch Barriereeigenschaften.
Darüber hinaus gewinnen Nachhaltigkeitsaspekte immer mehr an Bedeutung: Zutaten müssen nachhaltigen Kriterien entsprechen, Verpackungen sollten recyclebar sein und idealerweise aus recyceltem Material bestehen. Attraktivität und Dekoration spielen ebenso eine Rolle, ohne dabei die sensorischen Eigenschaften wie Geruch und Geschmack der Lebensmittel negativ zu beeinflussen.
Globale Regulierungen im Überblick
Die gesetzlichen Vorgaben für Druckfarben auf Lebensmittelkontaktmaterialien unterscheiden sich weltweit erheblich. Zwei grundlegende Prinzipien dominieren die Gesetzgebung:
- Positive List Prinzip: Nur auf einer Positivliste aufgeführte Substanzen dürfen verwendet werden. Dies gewährleistet einen hohen Sicherheitsstandard, schränkt jedoch die Innovation ein.
- Negative List Prinzip: Alle Substanzen sind erlaubt, außer sie stehen auf einer Negativliste. Dies bietet mehr Freiheit, birgt jedoch auch höhere Risiken.
USA
Die USA regulieren Lebensmittelkontaktmaterialien über den Code of Federal Regulations, Title 21, der gute Herstellungspraxis (GMP) fordert. Spezifische Vorschriften für Druckfarben fehlen jedoch, sodass Hersteller von Druckfarben umfassende und transparente Informationen bereitstellen müssen, damit Verpackungshersteller die Sicherheit bewerten können.
Mercosur
Die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela) verfügen über eine Rahmenregelung aus dem Jahr 1992, die der europäischen ähnelt. Ein wichtiges Element ist die Erhöhung des Gesamtmigrationslimits auf 60 mg/kg, was eine Anpassung an europäische Standards darstellt. Für Kunststoffe existiert zudem eine Positivliste.
China
China führt mit der Norm GB48061 allgemeine Anforderungen ein, darunter die Liste A4 mit rund 200 Substanzen für Druckfarben – eine vergleichsweise geringe Anzahl. Die neue chinesische Druckfarbenverordnung (GB480614), die im September 2024 in Kraft tritt, stellt Hersteller vor Herausforderungen, da die Positivliste unzureichend für die Produktion konformer Druckfarben erscheint.
Indien
Indien verfolgt einen Negativlistenansatz, wobei Druckfarben der Norm IS 15495 entsprechen müssen. Wichtig: Direkter Lebensmittelkontakt mit bedruckten Oberflächen ist verboten, was die Anwendungen einschränkt.
Japan
Japan besitzt eine Positivliste für Polymere und Additive in Kunststoffen seit 2020, die Druckfarben jedoch nicht direkt reguliert. Stattdessen existiert eine freiwillige Negativliste der Japan Printing Ink Makers Association (JPIIMA), die etwa 700 Substanzen umfasst.
Europäische Gesetzgebung und Herausforderungen
In Europa bildet die Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 das Grundgerüst für Lebensmittelkontaktmaterialien. Sie fordert, dass Materialien nach guten Herstellungspraxen gefertigt werden und keine Stoffe an Lebensmittel abgegeben werden dürfen, die die Gesundheit gefährden oder sensorische Eigenschaften verändern.

Die meisten spezifischen Vorschriften beziehen sich auf Materialien wie Kunststoffe oder Keramik, doch für Druckfarben existiert bislang keine eigene EU-Verordnung. Druckfarben müssen daher die allgemeinen Anforderungen erfüllen, wobei die europäische Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 als Referenz für Migrationstests und Positivlisten herangezogen wird.
Good Manufacturing Practice (GMP) in Europa
Die GMP-Verordnung (EU) Nr. 2023/2006 regelt die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien, einschließlich Druckfarben für indirekten Lebensmittelkontakt. Sie legt Anforderungen an Qualitätsmanagement, Rohstoffauswahl und Dokumentation fest, um Sicherheit und Qualität zu gewährleisten.
Zukünftige Entwicklungen im Rahmen des Green Deal
Die Europäische Kommission verfolgt mit dem Green Deal und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit ambitionierte Ziele, die auch die Revision der Rahmenverordnung betreffen. Geplant ist eine stärkere Fokussierung auf den Endartikel, bei dem alle migrierbaren Stoffe bekannt sein müssen, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder nicht absichtlich enthalten sind.
Substanzen werden nach Gefährlichkeit priorisiert:
- Verbotene Stoffe, z.B. CMR-Kategorien 1 und 2
- Andere gefährliche Stoffe, die eine Zulassung benötigen
- Unbedenkliche Stoffe, für die der Hersteller verantwortlich ist
Die Förderung nachhaltiger Alternativen und die Substitution gefährlicher Stoffe stehen dabei im Vordergrund. Die Umsetzung wird voraussichtlich bis 2027/2028 erfolgen.
Schweizer und deutsche Druckfarbenverordnungen
Die Schweiz ist weltweit führend mit einer eigenen Druckfarbenverordnung, die auf einer Positivliste basiert und derzeit rund 1.000 Substanzen umfasst. Eine kürzlich erfolgte Revision wird ab 2026 die bisherige Liste B abschaffen, sodass Substanzen, die unter 10 ppb migrieren und nicht CMR-klassifiziert sind, nicht mehr gelistet werden müssen.
Die Definition von CMR ( (cancerogen)krebserzeugend, (mutagen) erbgutverändernd, (reproduktionstoxisch) fortpflanzungsgefährdend) ist jedoch Gegenstand laufender Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf Datenlücken bei der Klassifizierung.
Die Verordnung verlangt zudem eine Konformitätserklärung für Druckfarben, welche durch den „Statement of Composition“ auf Verbandsniveau erfüllt werden kann.

Die deutsche Druckfarbenverordnung
Deutschland hat als Reaktion auf die Verzögerungen auf europäischer Ebene eine eigene Druckfarbenverordnung im Rahmen der Bedarfsgegenständeverordnung eingeführt, die ab Januar 2026 in Kraft tritt. Sie regelt erstmals auch Druckfarben mit direktem Lebensmittelkontakt.
Die Verordnung setzt eine Positivliste voraus, die sich an der Schweizer Liste orientiert, aber Unterschiede, insbesondere im UV-Druckbereich, aufweist. Nicht gelistete Substanzen dürfen unter strengen Bedingungen verwendet werden, sofern sie unter der Nachweisgrenze von 10 ppb liegen und nicht CMR-klassifiziert sind.
Die Verordnung betrifft nicht nur in Deutschland hergestellte Produkte, sondern alle, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, und könnte sich ähnlich wie die Schweizer Verordnung zu einer de facto internationalen Referenz entwickeln.
Brancheninitiativen und Selbstverpflichtungen
Da die Regulierung von Druckfarben weltweit unvollständig und uneinheitlich ist, haben die Druckfarbenhersteller in Europa eigene Konzepte und Richtlinien entwickelt, um Sicherheit zu gewährleisten:
- EUPIA Ausschlusspolitik: Eine Selbstverpflichtung, sehr gefährliche Substanzen strikt auszuschließen und bei Neuklassifizierungen Ersatzstoffe zu entwickeln.
- Leitlinien zur Herstellung von Druckfarben für Lebensmittelverpackungen: Detaillierte Vorgaben zur Rohstoffauswahl, Herstellung und Qualitätsmanagement, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
- UPIA GMP: Eine erweiterte Good Manufacturing Practice, die speziell auf Druckfarben zugeschnitten ist und Kontaminationen während der Produktion minimiert.

Besonderheiten bei UV-Druckfarben
UV-Druckfarben stellen eine besondere Herausforderung dar, da sie reaktive Chemikalien wie Photoinitiatoren enthalten, die oft als Gefahrstoffe eingestuft sind. Die Industrie hat eine Liste geeigneter Photoinitiatoren für Lebensmittelkontakt entwickelt, die auch von Markeninhabern anerkannt wird.
Migrationstests und Risikoabschätzung
Migrationstests sind essenziell, um sicherzustellen, dass keine bedenklichen Stoffe in Mengen in die Lebensmittel gelangen, die Grenzwerte überschreiten. Die Industrie verwendet verschiedene Methoden:
- Worst-Case-Berechnungen, die annehmen, dass 100 % des Stoffes migrieren
- Migrationstests und Modellierungen zur realistischen Einschätzung der Migration
Darüber hinaus werden nicht absichtlich zugesetzte Stoffe (NIAS) toxikologisch bewertet, um sichere Grenzwerte (self derived SML) zu definieren. Diese Bewertungen stützen sich auf anerkannte Prinzipien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Statement of Composition
Da es bislang keine einheitliche Regulierung für Druckfarben gibt, wird ein „Statement of Composition“ erstellt, das detaillierte Informationen über alle potenziell migrierbaren Substanzen enthält – inklusive Hauptbestandteile, Verunreinigungen und NIAS. Dieses Dokument unterstützt Verpackungshersteller und Markeninhaber bei der Einhaltung gesetzlicher und kundenspezifischer Anforderungen.
Fazit und Ausblick
Die weltweiten Regelungen für gedruckte Verpackungen im Lebensmittelkontakt sind äußerst heterogen und oft unvollständig. Während Länder wie die Schweiz und Deutschland eigene detaillierte Verordnungen erlassen haben, fehlt auf europäischer Ebene bisher eine spezifische Druckfarbenverordnung.
Die Druckfarbenindustrie reagiert darauf mit eigenen strengen Selbstverpflichtungen, Leitlinien und umfassenden Risikoabschätzungen, um die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen zu gewährleisten. Der Blick in die Zukunft zeigt, dass mit der Umsetzung des europäischen Green Deals und der Chemikalienstrategie eine stärkere Regulierung und Priorisierung von gefährlichen Substanzen zu erwarten ist.
Die Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette – von Rohstofflieferanten über Druckfarbenhersteller bis hin zu Verpackungsherstellern und Markeninhabern – ist entscheidend, um den hohen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden und Innovationen zu fördern.
Derzeit sind wir in einer Übergangsphase, die viel Arbeit und Anpassungen erfordert, doch das Ziel bleibt klar: sichere, nachhaltige und konforme Lebensmittelverpackungen, die den Verbraucherschutz gewährleisten.
Die Koordinierungsstelle Umweltschutz des DIN e. V. Berlin hat mit ihrer Veranstaltung „PFAS im Fokus – Analyse und Wege zu einer schadstofffreien Zukunft“ einen umfassenden Einblick in die Problematik und Lösungsansätze rund um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gegeben. PFAS sind aufgrund ihrer Persistenz, Mobilität und potenziellen Gesundheitsrisiken eine große Herausforderung für Umwelt und Gesellschaft. In diesem Beitrag beleuchten wir die vielfältigen Facetten von PFAS, von ihrer Verbreitung und toxikologischen Auswirkungen über politische Regulierung bis hin zu analytischen Herausforderungen und praktischen Beispielen aus der Produktwelt.

Inhaltsverzeichnis
- 🌍 PFAS: Eine allgegenwärtige Herausforderung in Umwelt und Gesellschaft
- 🔬 Umweltchemische Eigenschaften und Verbreitung von PFAS
- ⚠️ Toxikologische und gesundheitliche Auswirkungen von PFAS
- 🛑 Politische Regulierung und EU-Beschränkungen von PFAS
- 🧪 Analytische Herausforderungen bei PFAS – Umwelt- und Produktanalytik
- 🧴 PFAS in Verbraucherprodukten – Beispiele und Konsequenzen
- ♻️ PFAS und Kreislaufwirtschaft – Herausforderungen für Recycling und Nachhaltigkeit
- ❓ FAQ – Häufig gestellte Fragen zu PFAS und deren Regulierung
- 🔚 Fazit – Wege zu einer schadstofffreien Zukunft mit Design out chemicals, PPWR Anforderungen
🌍 PFAS: Eine allgegenwärtige Herausforderung in Umwelt und Gesellschaft
PFAS sind eine Gruppe von Chemikalien, die durch ihre einzigartige chemische Struktur besonders stabil, wasser-, öl- und schmutzabweisend sind. Diese Eigenschaften machen sie in zahlreichen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten unverzichtbar. Gleichzeitig sind sie extrem langlebig, reichern sich in Umwelt und Organismen an und lassen sich nur schwer abbauen.
Der erste große Kontaminationsfall in Deutschland wurde vor etwa zwanzig Jahren im Einzugsgebiet der Möhnetalsperre in Nordrhein-Westfalen entdeckt. Dort führte die Ausbringung von PFOA-haltigen Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen zu einer kontinuierlichen Emission in Fließgewässer, welche bis in das Trinkwasser reichte. Die Folge waren erhöhte PFOA-Werte im Blut der betroffenen Bevölkerung, die nur sehr langsam wieder zurückgingen.
Solche Hotspots finden sich häufig an Produktionsstandorten, bei Feuerbekämpfungsübungen, sowie durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen. Die Kontaminationen führen nicht nur zu Umweltbelastungen, sondern auch zu einer erhöhten Exposition vieler Menschen über Trinkwasser, Nahrung und Hausstaub.

Neben diesen punktuellen Belastungen gibt es auch sogenannte Hintergrundkontaminationen, die aus diffusen Quellen stammen und PFAS in der gesamten Umwelt verbreiten. PFAS gelangen über Luft, Wasser und Nahrungsketten bis in entlegene Regionen wie die Polarzonen, wo sie in Tieren wie Eisbären nachweisbar sind.

🔬 Umweltchemische Eigenschaften und Verbreitung von PFAS
PFAS besitzen eine außergewöhnliche Stabilität, die sie in der Umwelt langlebig und persistent macht. Sie sind in der Lage, sich über weite Strecken durch atmosphärischen und hydrologischen Transport zu verbreiten. Dabei akkumulieren sie sich in Organismen und können durch die Nahrungskette weitergegeben werden.
Ein wichtiger Aspekt ist die Transformation polyfluorierter Substanzen zu perfluorierten Abbauprodukten, die noch stabiler und problematischer sind. Studien aus Grundwasseruntersuchungen in Dänemark zeigen eine deutliche Zunahme von Trifluoressigsäure (TFA), einem Abbauprodukt vieler PFAS, das mittlerweile sogar in entlegenen Gebieten wie der Antarktis nachweisbar ist.

Diese Transformationen zeigen, dass Ersatzstoffe, die auf polyfluorierten Verbindungen basieren, keine echte Lösung darstellen, da sie langfristig zu den gleichen persistenten und toxischen Endprodukten führen können.
⚠️ Toxikologische und gesundheitliche Auswirkungen von PFAS
Lange Zeit wurde angenommen, dass PFAS aufgrund ihrer chemischen Stabilität wenig toxisch seien. Doch die Forschung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass PFAS trotz fehlender akuter Toxizität chronische, subtile Gesundheitsrisiken bergen. Die Halbwertszeit von PFAS im menschlichen Körper liegt bei mehreren Jahren, sodass sich die Substanzen mit der Zeit anreichern können.
Die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für PFAS wurde in den letzten Jahren drastisch von mehreren Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf wenige Nanogramm pro Kilogramm herabgesetzt – eine Absenkung um das Tausendfache. Dies verdeutlicht die zunehmende Besorgnis über die langfristigen gesundheitlichen Folgen.
Zu den belegten gesundheitlichen Effekten zählen unter anderem:
- Erhöhter Blutdruck
- Leberschädigungen
- Verschiedene Krebsarten (z.B. Hodenkrebs, Nierenkrebs)
- Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung
- Vermindertes Ansprechen auf Impfstoffe
- Geringeres Geburtsgewicht
Diese Effekte unterstreichen die Notwendigkeit eines vorsorgenden Umgangs mit PFAS, auch wenn noch nicht alle toxikologischen Daten abschließend vorliegen.
🛑 Politische Regulierung und EU-Beschränkungen von PFAS
Die Regulierung von PFAS stellt eine komplexe Herausforderung dar. Aufgrund der Vielzahl an Substanzen (über zehntausend bekannt) und deren unterschiedlichen Eigenschaften ist eine Einzelstoffbeschränkung nicht praktikabel. Daher verfolgt die EU derzeit einen Gruppenansatz, der die gesamte Stoffgruppe der PFAS erfasst, um ungewollte Substitutionen zu verhindern.
Im Jahr 2020 wurden in der EU etwa 840.000 Tonnen PFAS verbraucht, mit den größten Anteilen in fluorierten Gasen, dem Transportsektor, Textilien und Medizinprodukten. Die Emissionen in die Umwelt werden auf rund 75.000 Tonnen jährlich geschätzt, mit einer kumulativen Belastung von etwa 4,4 Millionen Tonnen in den kommenden 30 Jahren.

Die EU-Beschränkungen zielen darauf ab, Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen von PFAS als einzelne Stoffe, Gemische oder Bestandteile von Erzeugnissen zu verbieten, mit definierten Grenzwerten:
- 20 ppb für Einzelstoffe
- 250 ppb für PFAS als Summenparameter
- 50 ppm für PFAS bei Polymeren
Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn keine technisch und wirtschaftlich verfügbaren Alternativen existieren oder diese noch nicht einsatzfähig sind. Der Beschränkungsprozess umfasst wissenschaftliche, politische und Übergangsphasen und ist geprägt von intensiven Stakeholder-Diskussionen.
🧪 Analytische Herausforderungen bei PFAS – Umwelt- und Produktanalytik
Die Analyse von PFAS ist aufgrund der extrem großen Stoffvielfalt, fehlender Referenzmaterialien und komplexer Matrizes eine große Herausforderung. Es gibt verschiedene analytische Ansätze:
- Gezielte Analytik: Bestimmung bekannter PFAS mittels Flüssigchromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Limitiert durch das Fehlen von Referenzstandards für viele Substanzen.
- Oxidative Vorlaufanalytik: Erfassung potenzieller Vorläufersubstanzen durch Oxidation zu perfluorierten Carbonsäuren.
- Summenparameter: Bestimmung des Gesamtfluorgehalts (TOF) mittels Verbrennung und Fluoridbestimmung. Umfasst auch polymere und unbekannte fluorierte Verbindungen, jedoch ohne Spezifität.

Die Produktanalytik steht vor besonderen Herausforderungen, da PFAS in Produkten häufig in polymerer Form oder als Seitenkettenfluorpolymere vorliegen, die durch konventionelle Extraktionsmethoden oft nicht erfasst werden. So führte die Verwendung von Methanol als Extraktionsmittel in einigen Fällen zu erheblich unterschätzten PFAS-Gehalten. Die Einführung einer alkalischen Hydrolyse als Extraktionsschritt („Gamechanger“) ermöglicht nun eine bessere Erfassung dieser Verbindungen.
Die jüngst veröffentlichte Norm DIN EN 17681 Teil 1 (2025) beschreibt diese verbesserte Methode und wird voraussichtlich die Analytik in Verbraucherprodukten wie Textilien, Leder und Papier maßgeblich verbessern.
🧴 PFAS in Verbraucherprodukten – Beispiele und Konsequenzen
PFAS finden sich in zahlreichen Produkten des täglichen Gebrauchs, darunter wasserabweisende Textilien, Papierverpackungen, Imprägniersprays, Feuerlöschschäume und Kosmetika. Diese Produkte sind oft so konzipiert, dass die PFAS dauerhaft in den Materialien verbleiben – „Erzeugnisse für die Ewigkeit“. Die Folgen sind:
- Kontamination von Recyclingkreisläufen, insbesondere bei Papier und Textilien
- Direkte Emissionen in die Umwelt bei Gebrauch und Entsorgung
- Exposition der Verbraucher über Hautkontakt, Einatmen von Hausstaub und Aufnahme über Nahrung
Beispielsweise wurde bei Polyestertextilien ein deutlicher Unterschied zwischen beschichteten und unbeschichteten Stoffen sichtbar, wobei PFAS-beschichtete Stoffe Öl und Wasser abweisen. Untersuchungen zeigten, dass auch in Papierverpackungen wie Pizzakartons oder Mikrowellen-Popcorntüten oft hohe PFAS-Gehalte nachweisbar sind, die in die Umwelt und Lebensmittel übergehen können.
Die Kontamination durch PFAS in Produkten aus Asien, insbesondere China, ist ein zusätzliches Problem, da dort oft Produkte als „PFAS-frei“ beworben werden, obwohl sie dennoch belastet sind. Dies führt zu Irreführungen und erschwert die Kontrolle.
♻️ PFAS und Kreislaufwirtschaft – Herausforderungen für Recycling und Nachhaltigkeit
Die Integration von Recyclingmaterialien in die Produktion von Textilien, Papier und Kunststoffen wird durch PFAS-Belastungen erschwert. PFAS-reiche Recyclingstoffe können die Belastung in neuen Produkten erhöhen und somit den Kreislauf schließen, ohne das Problem zu lösen. Dies widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und macht die „Design out chemicals, PPWR Anforderungen“ umso wichtiger.
Die Überwachung und Kontrolle von PFAS in Recyclingmaterialien sowie die Entwicklung von Alternativen sind entscheidend, um die Umwelteinträge langfristig zu reduzieren. Ohne klare Regulierungen und analytische Methoden besteht die Gefahr, dass PFAS weiterhin in den Materialkreisläufen verbleiben und sich anreichern.
❓ FAQ – Häufig gestellte Fragen zu PFAS und deren Regulierung
Was sind PFAS und warum sind sie problematisch?
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind synthetische Chemikalien, die aufgrund ihrer Stabilität und wasser-, ölabweisenden Eigenschaften in vielen Produkten verwendet werden. Sie sind jedoch extrem langlebig, reichern sich in Umwelt und Organismen an und können gesundheitsschädliche Wirkungen haben.
Wie gelangen PFAS in den menschlichen Körper?
Die Hauptaufnahmewege sind über die Nahrung, Trinkwasser und das Einatmen oder Verschlucken von Hausstaub. Hautkontakt spielt eine geringere Rolle und ist weniger gut untersucht.
Gibt es Abbauwege für PFAS in der Umwelt?
Bislang sind keine vollständigen Abbauwege bekannt, die PFAS in harmlose Substanzen umwandeln. Einige polyfluorierte Substanzen können teilweise zu perfluorierten Endprodukten abgebaut werden, die jedoch ebenfalls persistent sind.
Wie werden PFAS in Produkten und Umweltanalytik nachgewiesen?
Es gibt gezielte Analysen für bekannte PFAS, oxidativ-chemische Methoden zur Erfassung von Vorläufersubstanzen sowie Summenparameter wie den Gesamtfluorgehalt. Die Analytik ist komplex, da es tausende verschiedene PFAS gibt und viele nicht als Referenzstandards verfügbar sind.
Welche Regulierungen gibt es für PFAS in der EU?
Die EU arbeitet an Gruppenbeschränkungen, die Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen von PFAS weitgehend verbieten sollen, mit Ausnahmen für unverzichtbare Anwendungen. Grenzwerte sind definiert, und der Ansatz soll ungewollte Substitution verhindern.
Wie beeinflussen PFAS die Kreislaufwirtschaft?
PFAS in Recyclingmaterialien können die Umweltbelastung verstärken und die Nachhaltigkeitsziele gefährden. Eine konsequente Regulierung und Kontrolle sind notwendig, um PFAS aus den Kreisläufen zu entfernen.
🔚 Fazit – Wege zu einer schadstofffreien Zukunft mit Design out chemicals, PPWR Anforderungen
Die Herausforderungen durch PFAS sind komplex und betreffen Umwelt, Gesundheit, Politik und Wirtschaft gleichermaßen. Die Veranstaltung von DIN e. V. hat deutlich gemacht, dass ein umfassender, wissenschaftlich fundierter und regulativer Ansatz nötig ist, um PFAS nachhaltig zu reduzieren.
Der Gruppenansatz in der EU-Beschränkung, verbesserte analytische Methoden, ein bewusster Umgang mit Recyclingmaterialien sowie die Entwicklung und Nutzung von PFAS-freien Alternativen sind wesentliche Bausteine für die Zukunft. Insbesondere die „Design out chemicals, PPWR Anforderungen“ spielen eine zentrale Rolle, um die Verwendung gefährlicher Chemikalien in Produkten von Anfang an zu vermeiden und so die Umwelt langfristig zu schützen.
Nur durch gemeinsame Anstrengungen von Wissenschaft, Industrie, Politik und Gesellschaft kann der Weg zu einer schadstofffreien Zukunft erfolgreich gestaltet werden.

This article was created from the video PFAS im Fokus – Analyse und Wege zu einer schadstofffreien Zukunft with the help of AI.
In diesem Webinar erfahren wir, wie die PPWR die Recyclingfähigkeit und den Recyclateinsatz von Kunststoffverpackungen fördert. Wir beleuchten die Herausforderungen und Chancen, die diese neue Verordnung für die Verpackungsindustrie mit sich bringt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung zur PPWR
Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger Verpackungslösungen. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu fördern und den Recyclateinsatz von Kunststoffverpackungen zu erhöhen. Aber was sind die zentralen Fragen, die die PPWR aufwirft? Hier sind einige der wichtigsten:
- Was sind die Ziele der PPWR?
- Warum ist es dringend notwendig, zu handeln?
- Wie sieht der Status und der Zeitplan der PPWR aus?
- Welche Bereiche werden von der PPWR abgedeckt?
- Was sind die Herausforderungen bei der Recyclingfähigkeit?
- Welche Rolle spielen Mehrwegsysteme in der neuen Verordnung?
Die Dringlichkeit des Handelns
Die Notwendigkeit, jetzt zu handeln, ist unbestreitbar. Verpackungsabfälle tragen erheblich zur Umweltverschmutzung bei. Die Bilder von Plastikmüll in unseren Ozeanen sind alarmierend und verdeutlichen die Dringlichkeit, die Verpackungsmenge zu reduzieren und gleichzeitig die Recyclingquoten zu steigern. Die PPWR ist ein entscheidender Schritt, um diese Herausforderungen anzugehen.
Ziele der PPWR
Die Hauptziele der PPWR sind klar definiert: die Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Förderung des Recyclings. Die Verordnung zielt darauf ab, Märkte für sekundäre Rohstoffe zu schaffen und die Harmonie in der Verpackungsindustrie zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung einheitlicher Standards, die den Elektromüll reduzieren sollen.
| Ziel | Beschreibung |
|---|---|
| Vermeidung von Verpackungsabfällen | Reduzierung der Menge an produzierten Verpackungen. |
| Förderung des Recyclings | Erhöhung der Recyclingquoten durch bessere Designrichtlinien. |
| Schaffung von Märkten für sekundäre Rohstoffe | Stärkung der Wirtschaft durch den Einsatz von Rezyklaten. |
Status und Zeitplan der PPWR
Der aktuelle Status der PPWR zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Die vorläufige Einigung der EU-Institutionen wurde bereits im März dieses Jahres erzielt, gefolgt von der Billigung durch das Europäische Parlament im April. Der endgültige Inkrafttretenszeitpunkt wird voraussichtlich im vierten Quartal 2023 liegen.
Bereiche der PPWR
Die PPWR deckt mehrere wichtige Bereiche ab, darunter:
- Recyclingfähigkeit
- Rezyklatanteil
- EPR-Gebühren
- Anteil an biobasierten Materialien
- Minimierung von Verpackungen
- Kompostierbarkeit und Wiederverwendbarkeit
Diese Bereiche sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Verpackungsindustrie nachhaltiger wird und die Umweltbelastungen verringert werden.
Recyclingfähigkeit und ihre Herausforderungen
Ein zentrales Anliegen der PPWR ist die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Alle in Verkehr gebrachten Einwegverpackungen müssen recyclingfähig sein. Dies stellt eine Herausforderung dar, da viele bestehende Verpackungsarten und -prozesse überarbeitet werden müssen. Das Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und somit die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Die Herausforderung liegt nicht nur in der Designanpassung, sondern auch in der Sensibilisierung der Verbraucher. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten, von Herstellern bis zu Konsumenten, ihren Teil zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit beitragen.
Mehrwegsysteme und ihre Bedeutung
Mehrwegsysteme könnten eine Renaissance erleben. Sie sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Die PPWR sieht vor, dass Mehrwegquoten für Getränke und Transportverpackungen definiert werden. Dies könnte die Menge an Einwegverpackungen, die im Umlauf sind, erheblich reduzieren.
Die Diskussion über die Details dieser Mehrwegquoten ist bereits im Gange, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Vorschriften entwickeln werden. Dennoch ist es klar, dass Mehrwegsysteme eine Schlüsselrolle in der Zukunft der Verpackungsindustrie spielen werden.

Umsetzung der PPWR in zwei Stufen
Die Umsetzung der PPWR erfolgt in zwei klar definierten Stufen. Im ersten Schritt werden die Design for Recycling Kriterien festgelegt. Diese Kriterien sind entscheidend, um Verpackungen in verschiedene Recyclingfähigkeits-Leistungsstufen einzuteilen, die von A bis C reichen. Die Verpackungen, die die höchste Recyclingfähigkeit erreichen, werden in der Regel mit abwaschbaren Etikettenlösungen ausgestattet sein.

Die erste Stufe tritt voraussichtlich Ende 2023 in Kraft, und die Unternehmen müssen bis 2030 alle Verpackungen gemäß den definierten Recyclingströmen sammeln, sortieren und recyceln. Ab 2038 werden Verpackungen, die der Stufe C entsprechen, nicht mehr erlaubt sein, was bedeutet, dass alle Verpackungen mindestens eine Recyclingfähigkeit von 70% erreichen müssen, um weiterhin im Verkehr gebracht werden zu dürfen.
Diese schrittweise Umsetzung fördert nicht nur die Recyclingfähigkeit, sondern schafft auch Anreize für Hersteller, innovative Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen der PPWR entsprechen. Es wird erwartet, dass die gesamte Lieferkette aktiv an diesem Prozess teilnimmt, um die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltbelastung zu reduzieren.
Einfluss auf die Kosten durch EPR
Ein weiterer wichtiger Aspekt der PPWR ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Diese Regelung wird ab Anfang 2028 verbindlich und führt zu einer Gebührentabelle, die Hersteller zahlen müssen. Diese Gebühren sind direkt an die Recyclingfähigkeitsstufen der Verpackungen gekoppelt. Verpackungen, die in der höchsten Kategorie (A) eingestuft sind, zahlen geringere Gebühren als solche in der niedrigsten Kategorie (C).

Diese Struktur hat erhebliche Auswirkungen auf die Kosten für Unternehmen. Hersteller, die in der Lage sind, ihre Verpackungen so zu gestalten, dass sie eine hohe Recyclingfähigkeit erreichen, können im Laufe der Jahre erhebliche Einsparungen bei den Gebühren erzielen. Ein einfaches Beispiel ist die Verwendung dünnerer Materialien oder Materialien mit einem höheren Recyclinganteil, was nicht nur die Recyclingfähigkeit verbessert, sondern auch die Kosten senkt.
Rezyklatanteile und biobasierte Materialien
Die PPWR legt auch spezifische Ziele für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen fest. Ab 2030 müssen beispielsweise PET-Verpackungen einen Rezyklatanteil von mindestens 30% aufweisen, und bis 2040 wird dieser Anteil auf 50% erhöht. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Recyclingmaterialien aktiv in die Produktionsprozesse integriert werden.
Es werden jedoch auch Ausnahmen für sensible Produkte, wie medizinische Verpackungen oder Lebensmittelverpackungen für Säuglinge, gemacht. In diesen Fällen müssen die Hersteller eine Balance zwischen dem Schutz des Produkts und der Umweltfreundlichkeit finden.
Nachhaltige Lösungen und Innovationen
Die PPWR fördert nicht nur die Recyclingfähigkeit, sondern auch die Entwicklung nachhaltiger Lösungen und Innovationen in der Verpackungsindustrie. Unternehmen sind gefordert, neue Materialien und Technologien zu entwickeln, die den Anforderungen der PPWR entsprechen.
Ein Beispiel für eine solche Innovation ist das Carbon Action PP, ein Etikett mit 30% Rezyklatanteil, das aus erneuerbaren Abfällen wie gebrauchtem Speiseöl hergestellt wird. Dieses Produkt bietet eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen, fossilen basierten Folien und ist recyclingkompatibel.

Darüber hinaus gibt es auch papierbasierte Etikettenlösungen, die für das Recycling von starren HDP- und PP-Behältern zugelassen sind. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Branche bereit ist, innovative Ansätze zu verfolgen, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Zusammenfassung und wichtige Erkenntnisse
Die PPWR stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Verpackungslösungen dar. Die schrittweise Umsetzung in zwei Stufen, die erweiterte Herstellerverantwortung und die Anforderungen an den Rezyklatanteil sind zentrale Elemente dieser Verordnung. Unternehmen müssen sich anpassen und innovative Lösungen entwickeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist entscheidend, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren. Die PPWR fördert Recyclingfähigkeit, Recyclateinsatz von Kunststoffverpackungen und schafft Anreize für nachhaltige Lösungen, die die Branche in eine grünere Zukunft führen.
Fragen und Antworten
In der Diskussion sind viele Fragen aufgekommen, die für die Umsetzung der PPWR von Bedeutung sind. Einige dieser Fragen betreffen die Einstufung nach der Recyclingfähigkeitsstufe, die Verfügbarkeit von Materialien mit Rezyklatanteilen und die Innovationen in der Verpackungsindustrie. Es ist wichtig, dass Hersteller und Verbraucher weiterhin im Dialog bleiben, um Lösungen zu finden und die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.
FAQ
- Was sind die wichtigsten Ziele der PPWR?
Die PPWR zielt darauf ab, die Recyclingfähigkeit zu erhöhen und den Recyclateinsatz von Kunststoffverpackungen zu fördern. - Wie wird die Recyclingfähigkeit von Verpackungen bewertet?
Verpackungen werden in Recyclingfähigkeits-Leistungsstufen von A bis C eingeteilt, basierend auf den Design for Recycling Kriterien. - Welche Ausnahmen gibt es für sensible Produkte?
Es gibt Ausnahmen für medizinische Produkte und Lebensmittelverpackungen für Säuglinge, bei denen besondere Anforderungen gelten.