„Grüne“ Werbeaussagen sind für viele Unternehmen längst Teil der Außendarstellung. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Marketingformulierung und rechtliche Anforderungen nicht zusammenpassen. Genau hier setzt EmpCo an: Es geht um besseren Schutz gegen unlautere Praktiken durch verbindlichere Regeln und mehr Transparenz bei Umweltbehauptungen. Für Unternehmen heißt das: Aussagen müssen präzise sein, belegt werden können und dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen.
Dieser Leitfaden ordnet die Umsetzung in Deutschland ein (mit Fokus auf UWG) und zeigt, welche Arten von Umweltaussagen nach der neuen Logik verboten sind und welche zulässigen Wege es gibt, um rechtssicherer zu kommunizieren. Besonders relevant ist das für Firmen der Kunststoffbranche, die häufig mit Themen wie Rezyklat, CO2-Reduktion, Zertifikaten, Recycling-Zielen oder Klimaneutralitätsversprechen arbeiten.

Was bedeutet EmpCo im Kern?
EmpCo zielt darauf ab, Verbraucher bei Entscheidungen für den ökologischen Wandel stärker zu schützen. Die Grundlage: Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Gleichzeitig müssen Gewerbetreibende die dafür nötigen Informationen bereitstellen.
Wichtig für die Praxis: EmpCo ist kein eigenständiges Regelwerk, sondern setzt auf bestehenden EU-Richtlinien auf. Für die Umsetzung in Deutschland steht dabei besonders die Erweiterung im Umfeld des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Fokus.
Warum betrifft EmpCo Unternehmen mit Umweltkommunikation konkret?
Der Hintergrund ist, dass viele Umweltbehauptungen im Markt irreführend sind oder der Nachweis fehlt. Dadurch kann sich das Risiko verschärfen, dass Aussagen als Täuschung oder fehlende/ unzureichende Informationen bewertet werden. In der Konsequenz wird Umweltwerbung stärker an Definitionen, Begrenzungen und Überprüfbarkeit gebunden.
Für die Kunststoffbranche ist das besonders spürbar, weil Kommunikation oft auf vergleichsweise einfache Claims setzt (z.B. „klimaneutral“, „CO2 kompensiert“, „grün“, „klimafreundlich“, „Green“-Slogans). Genau diese Muster werden rechtlich relevanter.
UWG als zentrale Schiene: Wie sich EmpCo in Deutschland auswirkt
Das UWG gibt es seit 2010. Sein Hauptziel ist die Sicherung eines unverfälschten Wettbewerbs. Für EmpCo wird das Umfeld erweitert, indem Täuschungen durch Umweltaussagen stärker berücksichtigt werden.
Zwei zentrale Begriffe: Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussage
Damit klar ist, welche Aussagen gemeint sind, werden im Regelungsumfeld zwei Definitionen als besonders relevant herausgestellt:
- Nachhaltigkeitssiegel: Ein freiwilliges Vertrauenssiegel, das gegenüber Verbrauchern ökologische oder soziale Merkmale hervorheben soll. Dabei ist für die Praxis wichtig: Das trifft primär B2C, kann aber durch Sichtbarkeit auch B2B-Anwendungsfälle berühren.
- Umweltaussage: Jede freiwillige Aussage, die im Kontext einer geschäftlichen Handlung Umweltvorteile ausdrücklich oder stillschweigend darstellt. Diese Definition ist bewusst breit gefasst. Selbst Hinweise, die über Begriffsteile wie „Green“, „Eco“ oder „Bio“ im Namen wirken, können als Umweltaussage verstanden werden und müssen dann entsprechend eingeordnet werden.

Was wird mit EmpCo bei Umweltwerbung besonders kritisch?
Die neue Logik baut weniger auf Einzelfallgefühl, sondern stärker auf klaren Kategorien und Verboten. Besonders problematisch werden Umweltaussagen, die nicht nachweisbar sind, die Reichweite unklar lassen oder die Verbraucher in die Irre führen.
Grundprinzip: Allgemeine, unklare Claims verlieren stark an Boden
Das gilt vor allem für allgemein gehaltene Sätze wie „gut fürs Klima“ oder ähnliche Formulierungen. Solche allgemeinen Aussagen sind nicht mehr einfach „erlaubt, wenn es irgendwie stimmt“. Stattdessen braucht es entweder:
- eine nachweisbare, anerkannte sehr gute Umweltleistung im rechtlichen Sinne (zum Beispiel über bestimmte Gütezeichen oder öffentliche Standards), oder
- eine spezifische, klar nachprüfbare Umweltaussage, die sich auf konkrete Kennzahlen oder überprüfbare Bedingungen stützt.
Konkrete Verbote und typische No-Gos: Checkliste für Marketing und Etikett
Im Umfeld der neuen Umsetzung werden mehrere Kategorien von Umweltaussagen als grundsätzlich irreführend eingestuft. Das sind die häufigsten Stolpersteine:
1) Nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussagen
Formulierungen wie „klimafreundlich“, „grüne Alternative“ oder „gut fürs Klima“ fallen unter die kritischste Kategorie, wenn sie nicht über die passenden Nachweise und Standards abgesichert sind.
Praxisweg: Entweder auf ein anerkanntes Gütezeichen/Label setzen oder die Aussage in eine spezifische Kennzahl übersetzen.
2) Unklare oder unwahre Reichweite von Umweltvorteilen
Problematisch ist, wenn Unternehmen eine Zahl nennen, aber nicht eindeutig ist, woher und in welchem Umfang sie stammt. Beispiele aus der Logik:
- Ein unternehmensweiter Wert wird auf ein konkretes Produkt übertragen, obwohl die Produktbilanz deutlich anders ist.
- CO2-Reduktionen werden genannt, aber nicht transparent eingeordnet (z.B. in welchem Bereich, in welcher Phase oder nach welchem Scope-Ansatz).
Praxisweg: Reichweite und Dimension der Aussage müssen klar sein. Sonst entsteht der Eindruck einer Aussage, die so nicht stimmt.
3) Unwahre Angaben zu Reparierbarkeit und Haltbarkeit
Auch bei „Hält lange“ oder „leicht reparierbar“ wird es streng. Verboten sind nicht nur Fantasieversprechen, sondern auch die gegenteilige Richtung: Wenn eine Aussage zu kurz oder zu lang ist, die reale Lebensdauer oder Reparaturintervalle aber nicht passen.

4) Werbung mit irrelevanten Vorteilen
Wenn ein „Vorteil“ nicht aus Produkt oder Geschäftstätigkeit hervorgeht, sondern bereits gesetzlich gilt oder ohnehin verpflichtend ist, kann das als irrelevante bzw. irreführende Werbung bewertet werden.
Praxisweg: Prüfen, ob der Vorteil wirklich aktiv aus der Tätigkeit resultiert oder nur eine Pflichteigenschaft ist.
5) Nachhaltigkeitssiegel und siegelähnliche Kennzeichnungen ohne echtes, festes Zertifizierungssystem
Nicht nur echte Siegel sind relevant, sondern auch siegelähnliche Darstellungen, insbesondere wenn sie nicht auf einem anerkannten System beruhen oder wie ein „Green“-Label wirken, ohne dass eine belastbare Grundlage besteht.
Als Orientierung wird hervorgehoben:
- Verlässliche Zertifizierung ist entscheidend (z.B. bei Gütezeichen, die unabhängig prüfen und verifizieren).
- Eigenlabel kann unter engen Bedingungen möglich sein, wenn es für Mitbewerber offen zugänglich ist.
- Visuelle Elemente wie „grünes Blatt“, „Wassertropfen“ oder „Kreislaufsymbole“ neben einer Umweltbotschaft können bereits als Nachhaltigkeitssiegel verstanden werden, wenn sie siegelähnlich wirken.

6) Aussagen zur Treibhausgas-Kompensation
Ein besonders klares No-Go: Klimakompensation wird als verboten behandelt. Das betrifft sowohl konkrete Kompensationsbotschaften als auch Sätze wie „CO2 kompensiert“ oder „klimaneutral durch Kompensation“.
Wichtig für die Formulierung: Der Begriff „klimaneutral“ ist nicht pauschal verboten. Entscheidend ist, wie Klimaneutralität begründet und belegt wird.
Praxisweg laut Logik der Regelung: Klimaneutralität kann nur in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn sie durch den Ansatz untermauert werden kann, der im Kern auf einer nachgewiesenen Nullbilanz beruht (es wird im Kontext von LCA-Ansätzen und negativen Emissionen gesprochen). Kompensationsargumente sind dabei keine tragfähige Basis.
7) „Künftige Umweltleistung“ ohne belastbaren Umsetzungsplan
Viele Unternehmen kommunizieren Ziele wie „bis 2030“ oder „wir werden klimaneutral“. Auch hier gilt: Künftige Umweltleistungen sind nur dann rechtlich sauber, wenn der Anspruch in eine überprüfbare Struktur überführt wird.
Aus den Anforderungen ergeben sich insbesondere folgende Mindestpunkte:
- Detaillierter Plan zur Zielerreichung
- realistisch und zeitgebunden
- messbare Erfolgsindikatoren
- ausreichende Ressourcen/Finanzierung sind eingeplant
- der Plan muss öffentlich zugänglich sein (zum Beispiel über QR-Code oder Link)
- zusätzlich ist eine externe Validierung erforderlich, nicht nur eine interne Experteneinschätzung
- die Validierung/Bestätigung soll auch kommuniziert werden
Das betrifft nicht nur CO2-Ziele, sondern auch Recycling-Ziele (z.B. „bis 2030 wollen wir X Prozent Rezyklateinsatz“).

Welche Formulierungen sind typischerweise eher zulässig?
Auch wenn die Details je nach Ziel und Nachweis variieren, gibt es eine praktische Grundlinie:
- Statt allgemeiner Klima-Slogans: spezifische, klar belegbare Aussagen mit eindeutiger Reichweite.
- Statt „wir sind klimaneutral“ ohne Begründung: nur dann, wenn die Voraussetzungen und der Belegansatz dazu passen.
- Statt unkonkret „ab morgen besser“: bei künftigen Zielen Plan, Zeitachse, Indikatoren und Validierung.
- Bei Siegeln: nur Systeme, die auf einem tragfähigen Zertifizierungskonzept beruhen oder Eigenlabel-Logik erfüllen.
Für die Praxis ist außerdem relevant, dass viele erlaubte Aussagen dort sauberer wirken, wo sie auf demselben Medium erläutert sind. So wird etwa hervorgehoben, dass ein 40-seitiger Umsetzungsplan nicht sinnvoll „auf eine Verpackungsfläche gequetscht“ werden kann, aber ein QR-Code oder Link die Planbereitstellung abbilden kann.
Umstellung in der Praxis: So gehen Sie Ihre Umweltkommunikation systematisch an
Wenn Marketing, Vertrieb und Produktkommunikation an Umweltclaims arbeiten, hilft ein strukturierter Review. Folgender Prozess ist besonders geeignet, um schnell die größten Risiken zu finden:
-
Bestandsaufnahme
Alle Stellen sammeln, an denen Umweltaussagen erscheinen: Verpackung, Website, Kataloge, technische Datenblätter, Nachhaltigkeitsberichte, Präsentationen, Social-Media-Assets.
-
Kategorisierung nach Claim-Typ
Jede Aussage einer Kategorie zuordnen: allgemeine Klimabotschaft, konkrete Kennzahl, Siegel/siegelähnliches Label, Reparierbarkeit/Haltbarkeit, Kompensation, künftige Umweltleistung.
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Nachweis und Reichweite prüfen
Für Zahlenwert-Aussagen prüfen: Ist die Reichweite wirklich deckungsgleich mit dem, was auf dem Produkt beworben wird? Sind Scope- oder Zuständigkeitsdimensionen transparent?
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Validierung und Planbarkeit sichern
Bei künftigen Umweltleistungen: Gibt es den detaillierten Plan, zeitliche Einordnung, Erfolgsindikatoren, öffentlich zugängliche Dokumentation und externe Validierung?
-
Siegel entlarven
Visuelle Elemente und Claim-Umfelder prüfen: Wirkt etwas wie ein Siegel, auch wenn es kein echtes Zertifikat ist? Welche Grundlage existiert?
-
Kommunikations- und Medienkonsistenz
Wenn Erklärung und Aussage getrennt sind, prüfen: Ist das rechtlich abgedeckt und plausibel im Rahmen der Anforderungen (z.B. direkt am Medium oder über QR-Code bei Plänen)?
-
Umsetzung und Anpassung
Werbematerial anpassen, fehlerhafte Claims entfernen und interne Prozesse so aufsetzen, dass zukünftige Aussagen vor Freigabe geprüft werden.
Als praktische Datengrundlage wird im Umfeld der Anforderungen besonders der Nachhaltigkeitsbericht als Quelle für konsistente Aussagen genannt. Zusätzlich können Product Carbon Footprints oder vergleichbare Fußabdruck-Ansätze helfen, Zertifikate und Aussagen zu fundieren.
Häufige Fehler: So vermeiden Sie teure Rechtsrisiken
Fehler 1: „Wenn es gut gemeint ist, ist es schon okay“
Umweltwerbung wird an rechtliche Kategorien geknüpft. Gute Absicht ersetzt keine Nachweislogik, keine Reichweitenklarheit und keine richtige Einordnung von Kompensation oder Siegeln.
Fehler 2: Unternehmenswerte statt Produktaussage
Wenn Kennzahlen auf Produktverpackung stehen, müssen sie auch für das konkrete Produkt im beworbenen Umfang gelten. Andernfalls entsteht das Risiko einer unwahren Angabe zur Reichweite.
Fehler 3: Kompensation „hinterher“ umformulieren
Das Problem bleibt, wenn Kompensation inhaltlich beteiligt ist, auch wenn die Formulierung abweicht. Prüfen Sie daher nicht nur den Wortlaut, sondern den Mechanismus der Aussage.
Fehler 4: Ziele ohne validierten Plan kommunizieren
„Bis 2030 erreichen wir…“ ist nur dann belastbar, wenn Plan, Ressourcen, Zeitachse, Indikatoren, öffentliche Zugänglichkeit und externe Validierung erfüllt sind.
Ab wann gilt das und was bedeutet das für laufende Produkte?
Die Anforderungen werden mit Wirkung ab 27.09. verortet. In der Logik wird außerdem darauf hingewiesen, dass keine Abverkaufsfrist vorgesehen ist. Das bedeutet: Wenn Produkte mit falschen Aussagen noch im Umlauf sind, kann eine schnelle Anpassung nötig sein. Im schlimmsten Fall kann auch die Vernichtung in Betracht kommen.
Als Ausweg wird im Kontext von Zeitdruck die Idee der unbilligen Härte vor Gericht angesprochen, wobei es um die Argumentation geht, dass eine Umetikettierung innerhalb des Zeitplans nicht möglich war. Diese Option bleibt jedoch mit Rechtsunsicherheit behaftet.

Kurzer Takeaway: So machen Sie Umweltaussagen „auditierbar“
EmpCo in Kombination mit der Umsetzung über das UWG lässt sich in eine klare Praxisregel übersetzen:
- Allgemeine Klima-Slogans nur, wenn Sie in die passende Nachweiskategorie fallen.
- Spezifische Aussagen müssen Reichweite, Dimension und Grundlage eindeutig abbilden.
- Siegel und siegelähnliche Logos brauchen ein tragfähiges Zertifizierungssystem, nicht nur „grünes Design“.
- Kompensation als Mechanismus ist besonders kritisch.
- Künftige Ziele brauchen Plan, Zeitachse, Indikatoren, Ressourcen, öffentliche Zugänglichkeit und externe Validierung.
Next Steps: Was Sie jetzt als Nächstes tun sollten
- Starten Sie einen Claim-Review für alle relevanten Medien (Verpackung, Website, Vertriebsmaterial).
- Priorisieren Sie die höchsten Risiko-Kategorien: Siegel/siegelähnliche Claims, Kompensation, allgemeine Klima-Slogans und künftige Ziele ohne validierten Plan.
- Richten Sie einen Freigabeprozess ein, der jede Umweltaussage auf Definition, Nachweis und Reichweite prüft.
Wenn Sie in der Kunststoffbranche mit Kreislaufwirtschaft, Rezyklatanteilen und Nachhaltigkeitskommunikation arbeiten, lohnt sich besonders, Aussagen aus vorhandenen Datengrundlagen wie Nachhaltigkeitsbericht oder Product Carbon Footprints abzuleiten. So wird die Kommunikation konsistenter und besser überprüfbar.
Hinweis
Diese Darstellung ist eine praxisorientierte Einordnung der im Kontext genannten Regelungslogik. Für verbindliche Entscheidungen sollten Sie die konkrete Rechtslage und Ihre individuellen Formulierungen im Detail prüfen lassen.

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